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Kann ich einen befristeten Mietvertrag vorzeitig kündigen?

betrifft Mieter, Vermieter, Untermieter
Nein, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Ein Mietvertrag auf bestimmte Zeit bindet beide Seiten für die vereinbarte Dauer, sodass weder Sie noch der Vermieter vorher auflösen können. Einen ausdrücklichen Kündigungsverzicht braucht es dafür nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 21.01.2020 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Aus dem Abschluß eines Mietvertrages auf bestimmte Zeit folgt notwendigerweise die Bindung beider Vertragsteile für die vereinbarte Dauer. Es kann daher, mangels gegenteiliger Vereinbarung, weder der Vermieter noch der Mieter das Mietverhältnis vor der vereinbarten Zeit auflösen. Eines besonderen Kündigungsverzichts bedarf es diesfalls nicht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020734 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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