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Gilt mein Vorkaufsrecht auch, wenn nur ein Anteil verkauft wird?

günstig für Vorkaufsberechtigter betrifft Vorkaufsberechtigte, Miteigentümer, Käufer, Verkäufer
Ja. Will der Verpflichtete nur einen Anteil an der belasteten Sache verkaufen, muss er Ihnen diesen Anteil anbieten. Für die übrigen Anteile bleibt Ihr Vorkaufsrecht weiterhin bestehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 27.06.2019 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Das Vorkaufsrecht begründet die Befugnis zum bevorzugten Erwerb der Sache für den Fall, daß der Verpflichtete die Absicht hat, sie zu verkaufen. Dies gilt auch dann, wenn er bloß einen Anteil an der belasteten Sache verkaufen will. Hinsichtlich dieses Anteiles wird die Anbotspflicht ausgelöst; in Ansehung der restlichen Miteigentumsanteile bleibt das Vorkaufsrecht jedoch weiterhin bestehen. (hier: Vorkaufsfall dadurch eingetreten, daß Miteigentumsanteile zum Zweck der Begründung von Wohnungseigentum veräußert werden sollten; daran ändert auch nichts, daß jener Grundstücksteil, der nach dem Grundbuchsstand vom Vorkaufsrecht erfaßt ist, im Rahmen der Nutzwertfeststellung jenen Miteigentumsanteilen zugeordnet wird, die bei den Verkäufern (bisherigen Hälfteeigentümern) verbleiben sollten).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020164 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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