Ist ein Buffet im Kino gemietet oder gepachtet?
günstig für Verpächter betrifft Pächter, Verpächter, Gastwirte, Unternehmer
Im Zweifel gepachtet. Wird ein Buffet als Nebenbetrieb zu einem Kino oder Theater überlassen, ist der Vertrag in der Regel als Pachtvertrag und nicht als Mietvertrag einzustufen. Dasselbe wurde für ein Badebuffet angenommen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 27.06.2017 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ein Vertrag über ein als Nebenbetrieb zu einem Kino oder Theater in Bestand gegebenes Kinobuffet oder Theaterbuffet ist im Zweifel als Pachtvertrag und nicht als Mietvertrag zu qualifizieren.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Enger räumlicher und betrieblicher Zusammenhang eines Gastronomieunternehmens8) mit der Veranstaltungstätigkeit eines Kulturvereins, der im Bestandvertrag in detaillierten Vereinbarungen über Kooperation, Betriebsführung und Betriebspflicht seinen Niederschlag findet; Unternehmenspacht bejaht.OGH 5 Ob 20/17b, 27.06.2017
- Hier: BadebuffetOGH 6 Ob 608/92, 29.10.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020355 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 20/17b, 27.06.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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