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Ist ein Buffet im Kino gemietet oder gepachtet?

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Im Zweifel gepachtet. Wird ein Buffet als Nebenbetrieb zu einem Kino oder Theater überlassen, ist der Vertrag in der Regel als Pachtvertrag und nicht als Mietvertrag einzustufen. Dasselbe wurde für ein Badebuffet angenommen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 27.06.2017 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Ein Vertrag über ein als Nebenbetrieb zu einem Kino oder Theater in Bestand gegebenes Kinobuffet oder Theaterbuffet ist im Zweifel als Pachtvertrag und nicht als Mietvertrag zu qualifizieren.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020355 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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