Wie lange kann mein Vermieter Schäden nach dem Auszug fordern?
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 09.09.2025 (33 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ablauf der Frist des § 1111 ABGB als Oppositionsgrund.OGH 3 Ob 116/14a, 23.07.2014
- Wurden Art und Ausmaß der Investitionen in der fristgerecht eingebrachten Klage im Wesentlichen dargestellt und das Gesamtbegehren auch entsprechend beziffert, so ist dies ausreichend und damit fristwahrend im Sinne des § 1097 ABGB. Eine weitergehende Detaillierung(spflicht) bereits in der Klage zu verlangen, würde eine durch den Gesetzeszweck des § 1097 ABGB nicht gerechtfertigte Überspannung der Anforderungen an eine „ordnungsgemäße" Klagsführung im Sinne des § 1497 ABGB bedeuten.OGH 8 Ob 129/08s, 27.01.2009
- Die Frist des § 1097 ABGB ist eine Präklusivfrist.OGH 3 Ob 117/08i, 03.09.2008
- Zur Wahrung dieser Präklusivfrist bedarf es konkreter und detaillierter Investitionsbehauptungen; bloße Hinweise auf „vorzulegende Rechnungen" oder ähnlich reichen nicht.OGH 2 Ob 21/06m, 27.04.2006
- Wird das Klagebegehren erst nach Ablauf dieser Frist ausgedehnt, ist dieser Anspruch verjährt.OGH 2 Ob 21/06m, 27.04.2006
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- Die Frist ist daher von Amts wegen wahrzunehmen.OGH 3 Ob 286/05p, 15.02.2006
- Die Anwendung von Verjährungsregeln findet dort ihre Grenze, wo dem der Zweck der Regelung entgegensteht. Der Zweck der Vorschrift des § 1111 ABGB liegt darin, die Ansprüche des Bestandgebers nach Rückstellung der Bestandsache möglichst rasch einer Klärung zuzuführen (SZ 58/180). Dieser Zweck verbietet es, § 1489 ABGB auf den Fristbeginn schlechthin anzuwenden.OGH 3 Ob 554/91, 28.08.1991
- Fristenlauf beginnt unabhängig von der Kenntnis der Beschädigung der Bestandsache mit der Rückstellung.OGH 8 Ob 1534/91, 21.03.1991
- Regeln über die Unterbrechung und Hemmung der Verjährung sind jedoch sinngemäß anwendbar.OGH 6 Ob 653/90, 06.09.1990
- Doch ist analoge Heranziehung der Vorschrift des § 1483 ABGB auf Fallfristen geboten.OGH 4 Ob 558/88, 14.06.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020483 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 33.
- OGH 1 Ob 90/25d, 09.09.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 187/24d, 18.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 122/22b, 22.11.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ersatz für Ihre Aufwendungen können Sie nur von jener Person verlangen, die bei der Rückgabe der Wohnung Ihr Vermieter ist. Für Ansprüche gegen einen früheren Eigentümer gilt dieselbe kurze Frist wie gegen den letzten.
Der Vermieter kann zunächst nur verlangen, dass der Schaden am Mietobjekt behoben wird. Geld können Sie erst fordern, wenn der Mieter die Behebung ablehnt und die Forderung dem Grunde nach bestreitet. Gehört das Haus mehreren, kann eine Minderheit Geld erst verlangen, wenn die Mehrheit der Umwandlung zugestimmt hat.