Müssen Absprachen in der Familie so genau sein wie im Geschäft?
betrifft Angehörige, Eltern, Kinder
Bei Erklärungen unter Familienangehörigen wird üblicherweise nicht dieselbe Bestimmtheit verlangt wie im geschäftlichen Verkehr mit familienfremden Personen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Unter Familienangehörigen pflegt nicht jene Bestimmtheit von Willenserklärungen verlangt zu werden, wie dies im geschäftlichen Verkehr mit familienfremden Personen der Fall ist (vgl MietSlg 6245).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Obligatorisches Wohnrecht in Genossenschaftswohnung.OGH 6 Ob 328/04k, 21.04.2005
- Benützung einer Wohnung durch Sohn und Schwiegertochter (familienrechtliches Wohnverhältnis).OGH 3 Ob 71/01i, 30.01.2002
- Hier: Obligatorisches Wohnrecht.OGH 7 Ob 207/97k, 13.07.1998
- Hier: Geschiedene Ehegatten.OGH 1 Ob 519/93, 11.05.1993
- Schenkung einer Eigentumswohnung - kein Mietzinsanspruch.OGH 2 Ob 575/84, 18.03.1986
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Benützung einer Wohnung durch Tochter und Schwiegersohn.OGH 1 Ob 695/77, 09.11.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020488 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 22.
- OGH 7 Ob 191/25a, 17.12.2025, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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