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Kann eine Vertragsänderung auch ohne ausdrückliche Erklärung entstehen?

betrifft Mieter, Vermieter, Vertragspartner
Entscheidend ist, ob für den Empfänger klar erkennbar ist, dass der Erklärende eine bestimmte Rechtsfolge herbeiführen will, etwa eine Änderung des Vertrags. Ist das so, liegt eine verbindliche Erklärung mit eindeutigem Erklärungswert vor.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 15.02.2024 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Ist für den Erklärungsempfänger klar erkennbar, dass der Erklärende die in Frage stehende Rechtsfolge ( hier: Vertragsänderung ) herbeiführen will, so liegt eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung des Erklärenden vor, die einen zweifelsfreien rechtsgeschäftlichen Erklärungswert besitzt ( § 863 ABGB ).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014180 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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