Wie wird ein Gesellschaftsvertrag ausgelegt, wenn er unklar ist?
betrifft Gesellschafter, Unternehmer, Erben von Gesellschaftsanteilen
Es kommt nicht auf den Wortlaut allein an, sondern darauf, was die Beteiligten wirklich gewollt haben und was im redlichen Geschäftsverkehr üblich ist. Dabei sind die Treuepflicht unter den Gesellschaftern und die berechtigten Interessen aller zu berücksichtigen. Sind später neue Gesellschafter dazugekommen, zählt stärker, was objektiv im Vertrag steht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 17.02.2023 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
§ 914 ABGB gilt auch für die Auslegung von Gesellschaftsverträgen. Dabei ist insbesondere der dem Gesellschaftsrecht eigene Treuegedanke unter Bedachtnahme auf die berechtigten Belange aller Beteiligten zu berücksichtigen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: zur Vertragsauslegung bei der stillen Gesellschaft.OGH 6 Ob 11/23w, 17.02.2023
- Hier: Betreffend die Nachfolgeregelung bei einer KG.OGH 6 Ob 211/22f, 17.02.2023
- Nur nach einem Wechsel im Mitgliederbestand der Gesellschaft wird der objektiven Auslegung des Gesellschaftsvertrags der Vorzug eingeräumt.OGH 6 Ob 145/19w, 19.12.2019
- Hier: Personengesellschaften.OGH 2 Ob 209/10i, 10.11.2011
- Hier: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR).OGH 4 Ob 229/07s, 20.05.2008
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Kommanditgesellschaft.OGH 3 Ob 2135/96h, 11.03.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109668 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 6 Ob 11/23w, 17.02.2023, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 211/22f, 17.02.2023, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 914
- ABGB § 1180 · Vermögensordnung
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