Muss ich beweisen, dass ich in der Familienwohnung wohnen darf?
günstig für Eigentümer betrifft Familienangehörige, Hauseigentümer, Wohnungsbenützer, Beklagte
Wenn Sie eine Wohnung von Angehörigen benützen und alles darauf hindeutet, dass das nur aus familiärem Zusammenhalt geschieht, gilt kein Vertrag als selbstverständlich. Berufen Sie sich auf ein eigenes Recht an der Wohnung, müssen Sie die Umstände dafür genau schildern und beweisen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Lassen aber die konkreten Umstände des Falles auf eine aus dem natürlichen Zusammengehörigkeitsgefühl unter Familienangehörigen entstandenes Wohnverhältnis schließen, so ist es Sache des Benützers der Wohnung, konkrete Umstände darzulegen und zu beweisen, die einen unzweifelhaften Schluß auf das Vorliegen eines Rechtstitels zur Wohnungsbenützung zulassen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei der Abgrenzung zwischen einem widerruflichen, unter Familienangehörigen entstandenen Wohnverhältnis gegenüber einem auf vertraglicher Grundlage beruhenden Benützungsrecht ist es Sache des Benützers, das Vorliegen eines Rechtstitels zu beweisen.OGH 7 Ob 32/09w, 29.04.2009
- Für die Bejahung eines rechtsgeschäftlichen Parteiwillens ist auch das „Vermächtnis" des Erblassers maßgeblich, auch wenn dieser ohne Zustimmung der Genossenschaft die Nutzungsrechte nicht mit Legat übertragen konnte.OGH 6 Ob 328/04k, 21.04.2005
- Gerade bei zwischen Familienangehörigen häufig nur schwer feststellbaren Erklärungen ist auf die aus dem gesetzten Verhalten objektiv zu erschließende Rechtsgeschäftsabsicht abzustellen.OGH 7 Ob 283/99i, 23.02.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020500 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 22.
- OGH 7 Ob 191/25a, 17.12.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 57/24a, 26.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 20/21v, 24.03.2021
Im Gesetz
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