Zum Inhalt springen

Muss ich beweisen, dass ich in der Familienwohnung wohnen darf?

günstig für Eigentümer betrifft Familienangehörige, Hauseigentümer, Wohnungsbenützer, Beklagte
Wenn Sie eine Wohnung von Angehörigen benützen und alles darauf hindeutet, dass das nur aus familiärem Zusammenhalt geschieht, gilt kein Vertrag als selbstverständlich. Berufen Sie sich auf ein eigenes Recht an der Wohnung, müssen Sie die Umstände dafür genau schildern und beweisen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Lassen aber die konkreten Umstände des Falles auf eine aus dem natürlichen Zusammengehörigkeitsgefühl unter Familienangehörigen entstandenes Wohnverhältnis schließen, so ist es Sache des Benützers der Wohnung, konkrete Umstände darzulegen und zu beweisen, die einen unzweifelhaften Schluß auf das Vorliegen eines Rechtstitels zur Wohnungsbenützung zulassen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020500 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 22.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Mietrecht · Wohnen aus familiärer Gefälligkeit
Mietrecht · Weitergabe der Wohnung an nahe Angehörige
Mietrecht · Familiäres Wohnen ohne Mietvertrag
Mietrecht · Kündigung wegen nicht benützter Wohnung
Mietrecht · Beweislast beim Eintrittsrecht