Zum Inhalt springen

Kann ich notwendige Aufwendungen jederzeit vom Vermieter verlangen?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Hauptmieter
Ja. Den Ersatz notwendiger Aufwendungen, die eigentlich dem Vermieter oblagen, können Sie jederzeit fordern; die eigene Regel des Mietrechtsgesetzes über Verbesserungen berührt das nicht. Dieser Anspruch entsteht sofort mit dem Aufwand und wird auch sofort fällig. Voraussetzung ist, dass der Vermieter die Kosten damals tatsächlich hätte tragen müssen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 24.05.2016 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Der Ersatz notwendiger (dem Vermieter obliegender) Aufwendungen kann nach den §§ 1097, 1036 ABGB jederzeit angesprochen werden, er wird durch § 10 MRG nicht berührt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020552 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Ersatzanspruch bei bestehendem Vertrag

Der Ersatzanspruch für einen fremden Aufwand greift nur, wenn Sie weder zum Gegner noch zu jenem, an den Sie geleistet haben, in einer Rechtsbeziehung stehen. Ist der Aufwand als Nebenpflicht aus einem Mietvertrag entstanden, können Sie ihn nur aus dem Vertrag gegenüber Ihrem Vermieter geltend machen.

günstig für Vermieter Ersatz für Investitionen des Mieters

Haben Sie als Mieter nützliche Verbesserungen bezahlt, können Sie den Ersatz in der Regel erst verlangen, wenn das Mietverhältnis beendet ist. Erst dann steht fest, ob die Investition dem Vermieter tatsächlich einen klaren Vorteil bringt.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Notwendiger und nützlicher Aufwand
Mietrecht · Grenzen des Verzichts auf Aufwandersatz
Mietrecht · Ersatz für Instandhaltung des Vermieters
Mietrecht · Aufwandersatz ohne Interessenwahrung