Kann ich notwendige Aufwendungen jederzeit vom Vermieter verlangen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 24.05.2016 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Anspruch entsteht sofort zum Zeitpunkt des Aufwands. Sein Entstehen setzt daher voraus, dass der Aufwand zum Zeitpunkt seines Anfalls auch tatsächlich vom Vermieter zu tragen wäre.OGH 4 Ob 101/16f, 24.05.2016
- Dieser Aufwandersatz wird - im Gegensatz zum bloß nützlichen Aufwand im Sinne des § 1037 ABGB - sofort fällig.OGH 1 Ob 46/97i, 24.06.1997
- Wenngleich die Bemühung ohne sein Verschulden fruchtlos geblieben ist.OGH 5 Ob 527/89, 31.03.1989
- Der Ersatzanspruch entsteht erst mit Beendigung des Bestandverhältnisses. Vor dessen Beendigung kann daher eine Kompensation von Ansprüchen aus Aufwendungen mit Bestandzinsforderungen mangels Fälligkeit nicht erfolgen.OGH 8 Ob 682/86, 26.02.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020552 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 4 Ob 101/16f, 24.05.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1097
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 10 · Ersatz von Aufwendungen auf eine Wohnung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Ersatzanspruch für einen fremden Aufwand greift nur, wenn Sie weder zum Gegner noch zu jenem, an den Sie geleistet haben, in einer Rechtsbeziehung stehen. Ist der Aufwand als Nebenpflicht aus einem Mietvertrag entstanden, können Sie ihn nur aus dem Vertrag gegenüber Ihrem Vermieter geltend machen.
Haben Sie als Mieter nützliche Verbesserungen bezahlt, können Sie den Ersatz in der Regel erst verlangen, wenn das Mietverhältnis beendet ist. Erst dann steht fest, ob die Investition dem Vermieter tatsächlich einen klaren Vorteil bringt.