Darf ich als Untermieter weiter untervermieten?
günstig für Untermieter betrifft Untermieter, Hauptmieter, Vermieter
Ja. Auch als Untermieter dürfen Sie den Gebrauch der Sache an einen Dritten weitergeben und damit ein weiteres Bestandverhältnis begründen. Voraussetzung ist, dass das ohne Nachteil für den Hauptmieter geschieht und in Ihrem Vertrag nicht ausdrücklich untersagt wurde. Eine Zustimmung des Hauptmieters brauchen Sie dafür nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 20.02.2020 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Auch ein Unterbestandnehmer kann den Gebrauch der Bestandsache an einen Dritten weitergeben und dadurch seinerseits ein (weiteres) Bestandverhältnis begründen, sofern dies im Sinne des § 1098 ABGB ohne Nachteil des Hauptbestandnehmers geschehen kann und im (Unterbestandvertrag) - Vertrag nicht ausdrücklich untersagt worden ist (Ablehnung der Lehre Klangs und Gschnitzers, daß eine solche Verfügung des Unterbestandnehmers nur mit Zustimmung des Hauptbestandnehmers zulässig sei; Bezugnahme auf SZ 21/79 und MietSlg 7061 als hier bedeutungslos).
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020634 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 190/19f, 20.02.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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