Wer muss beweisen, dass die Wohnung nicht brauchbar war?
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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1969)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein aufgetretener Wasserrohrbruch ist dann für einen Hauseigentümer vorhersehbar, wenn auf Grund des Alters der Wasserversorgungsanlage und bereits in der Vergangenheit aufgetretener gleichgelagerter Wasserrohrbrüche mit einem solchen Schadensfall gerechnet werden musste.OGH 5 Ob 92/05y, 20.12.2005
- Seiner Beweispflicht, all ihm zu Gebote stehenden Mittel ausgeschöpft zu haben, um dem Mieter den bedungenen Gebrauch zu verschaffen, hat er im Fall der Nichtanrufung der Behörde nur dann genügt, wenn er eine so klare Rechtslage dartut, dass mit Gewissheit eine Verweigerung der Genehmigung angenommen werden muss.OGH 1 Ob 1645/94, 13.12.1994
- Liegt der Mangel im Fehlen einer zum bedungenen Gebrauch erforderlichen behördlichen Bewilligung, so hat sie der Bestandgeber zu schaffen. Die Beweislast, alle ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben, um die behördliche Bewilligung zu erlangen, trifft dann ihn.OGH 1 Ob 517/92, 15.01.1992
- Der Untermieter hält die objektiv gebotene Sorgfalt gegenüber dem Untermieter nicht ein, wenn er auf Grund einer nur vom Rechtsfreund des kündigenden Vermieters eingeholten Auskunft auf Einwendungen verzichtet.OGH 6 Ob 549/86, 30.11.1987
- WasserrohrbruchOGH 7 Ob 774/81, 11.02.1982
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- Vermieter beauftragt Installateur mit der Behebung einer Rohrverstopfung - Verunreinigung der Wohnung eines Mieters.OGH 4 Ob 564/79, 12.11.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020873 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 26.
- OGH 7 Ob 216/25b, 25.02.2026, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1096 · Wechselseitige Rechte
- ABGB § 1298
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie als Mieter. Wollen Sie weniger zahlen oder den Vertrag vorzeitig auflösen, müssen Sie den Mangel und die eingeschränkte Brauchbarkeit beweisen. Dasselbe gilt für ernste Schäden, bei denen die Erhaltungspflicht nicht auf Sie abgewälzt werden dürfte, und dafür, dass ein verbliebener Rest an Nutzungsmöglichkeit Ihnen gar nichts gebracht hätte.
Diesen Beweis müssen Sie als Mieter führen. Berufen Sie sich darauf, die Wohnung in naher Zeit wieder zu benötigen, trifft Sie die Beweispflicht; das gilt auch, wenn Sie den Bedarf einer eintrittsberechtigten Person geltend machen.