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Muss ich klagen, damit sich der Mietvertrag nicht verlängert?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Pächter
Die stillschweigende Verlängerung eines Miet- oder Pachtvertrags lässt sich nicht nur durch eine Räumungsklage verhindern. Auch auf andere Weise kann ihr entgegengetreten werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 20.12.2022 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Die Erneuerung des Bestandvertrages kann auch anders als durch Räumungsklage verhindert werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020764 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 24.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Stillschweigende Verlängerung des Vertrags

Bleiben Sie nach dem Ende stillschweigend weiter, wird kein neuer Vertrag geschlossen, sondern der alte zu denselben Bedingungen fortgesetzt. Bei einer Pacht geschieht das um ein Jahr, bei einer Miete mit monatlicher Zahlung um einen Monat. Der übrige Vertragsinhalt bleibt unverändert; es ändert sich nur die Regelung über die Dauer.

günstig für Mieter Aufkündigung ohne bestehenden Mietvertrag

Eine gerichtliche Aufkündigung setzt voraus, dass ein Miet- oder Pachtverhältnis überhaupt besteht. Fehlt ein solches, kann die Aufkündigung eine Räumungsklage nicht ersetzen.

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