Wann ist mein Leasingvertrag eher ein Kauf?
betrifft Leasingnehmer, Leasinggeber, Unternehmer, Bauherren
Je mehr die fest vereinbarte Nutzungsdauer bereits der gesamten Gebrauchsfähigkeit der Sache entspricht, desto näher rückt der Vertrag einem Kauf. Ist er dagegen auf unbestimmte Zeit geschlossen und jederzeit kündbar, sind das sehr gewichtige Anzeichen für eine Miete. Das gilt besonders bei langlebigen Gütern wie einem vom Leasinggeber finanzierten Bauwerk.
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 18.05.2016 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Je mehr die im Leasingvertrag fest vereinbarte Nutzungsdauer bereits der Gesamtdauer der Gebrauchsfähigkeit des Wirtschaftsgutes entspricht, desto näher rückt das Vertragsverhältnis dem Kaufvertrag. Ist der Leasingvertrag dagegen auf unbestimmte Dauer geschlossen und jederzeit kündbar, kann müssen hierin zweifellos sehr gewichtige Kriterien für das Vorliegen eines Mietvertrages gesehen werden, zumal dann, wenn es sich um das Leasing eines langlebigen Gebrauchsgutes wie zB eines vom Leasinggeber finanzierten Bauwerkes handelt.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020782 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 3 Ob 47/16g, 18.05.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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