Was unterscheidet einen Mietkauf vom Leasing?
betrifft Käufer, Mieter, Konsument, Unternehmer
Beim Mietkauf sind Elemente eines Mietvertrags und eines Kaufvertrags miteinander verbunden. Anders als beim Leasing ist die Überlassung zum Gebrauch nicht das eigentliche Ziel des Vertrags. Der Vertrag ist von vornherein darauf gerichtet, dass Sie die Sache später ins Eigentum bekommen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 24.09.2019 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Unter dem ‑ zumeist im Zusammenhang mit Leasingverträgen verwendeten ‑ Begriff des „Mietkaufs“ werden im Allgemeinen Vereinbarungen verstanden, in denen Elemente eines Mietvertrags und eines Kaufvertrags miteinander verbunden sind. Der Unterschied zum Leasing wird darin gesehen, dass die Gebrauchsüberlassung beim Mietkauf nicht das eigentliche Vertragsziel ist, sondern der Vertrag von vornherein auf einen späteren Eigentumserwerb des Mietkäufers gerichtet ist.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128738 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 4 Ob 160/19m, 24.09.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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