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Gehört mir die Sache nach dem Mietkauf automatisch?

betrifft Käufer, Mieter, Konsument, Unternehmer
Das hängt vom Vertrag ab. Beim Mietkauf kann Ihnen nach Ablauf der Mietzeit das Recht eingeräumt sein, die Sache zu kaufen. Es kann aber auch vereinbart sein, dass das Eigentum nach Ablauf der Mietzeit von selbst auf Sie übergeht. Entscheidend ist, was im Vertrag steht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 24.09.2019 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

Beim „Mietkauf“ kann je nach Vertragsgestaltung dem Mietkäufer nach Ablauf der Mietzeit eine Kaufoption eingeräumt werden oder es wird vereinbart, dass das Eigentum nach Ablauf der Mietzeit automatisch auf den Mietkäufer übergeht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128739 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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