Wer bekommt Ersatz für beschädigten Bodenbelag in der Mietwohnung?
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 22.03.2016 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Anspruch des Mieters auf Zahlung des für die Schadensbehebung erforderlichen Kapitals gilt daher nur für solche Schäden, zu deren Behebung der Vermieter grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die also in die Vermögenssphäre des Mieters fallen.OGH 6 Ob 253/12t, 27.02.2013
- Diese Rechtsprechung stellt - anders als noch 7 Ob 359/62 - nicht auf sachenrechtliche Kriterien, sondern auf die wirtschaftliche Zuordnung ab.OGH 4 Ob 86/08p, 08.07.2008
- Ausdrückliche Ablehnung von 1 Ob 228/00m.OGH 5 Ob 83/06a, 20.04.2006
- Ausdrückliche Ablehnung von 5 Ob 65/88 (= MietSlg 41.468) und MietSlg 46.099.OGH 1 Ob 228/00m, 28.11.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020909 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 5 Ob 264/15g, 22.03.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1096 · Wechselseitige Rechte
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In der Regel der Eigentümer, nicht der Mieter. Wird eine gemietete Sache von jemandem beschädigt, entsteht der Schaden im Vermögen des Eigentümers, und nur er kann ihn geltend machen. Anders ist es bei Teilen der Ausstattung, deren Ausbesserung üblicherweise Sie als Mieter trifft, etwa Tapeten, Malerei oder Bodenbeläge; diesen Schaden können Sie selbst vom Verursacher verlangen.
Hat der Mieter den Schaden verschuldet, haftet er nicht nur für die Wiederherstellung des beschädigten Objekts. Er muss dann auch die weiteren Schäden ersetzen, die daraus entstanden sind.