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Wer bekommt Ersatz für beschädigten Bodenbelag in der Mietwohnung?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Schädiger
Bei Schäden an Teilen der Wohnung, die üblicherweise Sie als Mieter instand halten - etwa Tapeten, Malerei oder Bodenbelag -, entsteht der Schaden in Ihrem Vermögen. Sie können den Ersatz daher selbst vom Verursacher verlangen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 22.03.2016 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Schäden an Ausstattungsteilen einer Wohnung, deren Ausbesserung nach der Verkehrssitte dem Bestandnehmer obliegt, wie etwa an Tapeten, Malerei, Fußbodenbelag und dergleichen treten im Vermögen des Bestandnehmers ein, weshalb dieser vom Verursacher Ersatz verlangen kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020909 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Wer klagt den Schaden an der Mietsache

In der Regel der Eigentümer, nicht der Mieter. Wird eine gemietete Sache von jemandem beschädigt, entsteht der Schaden im Vermögen des Eigentümers, und nur er kann ihn geltend machen. Anders ist es bei Teilen der Ausstattung, deren Ausbesserung üblicherweise Sie als Mieter trifft, etwa Tapeten, Malerei oder Bodenbeläge; diesen Schaden können Sie selbst vom Verursacher verlangen.

günstig für Vermieter Umfang der Haftung bei Verschulden

Hat der Mieter den Schaden verschuldet, haftet er nicht nur für die Wiederherstellung des beschädigten Objekts. Er muss dann auch die weiteren Schäden ersetzen, die daraus entstanden sind.

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