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Kann ich Schäden an Tapeten fordern, obwohl das Haus repariert wird?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Sie können als Mieter Schäden an der Malerei und an Tapeten geltend machen. Das gilt auch dann, wenn zuvor noch der Vermieter Schäden an der Substanz des Hauses beheben muss.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 03.03.2022 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Zur Geltendmachung von Schäden an der Malerei und an Tapeten ist der Mieter einer Wohnung selbst dann berechtigt, wenn zuvor der Vermieter Schäden an der Substanz des Hauses beheben muss.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114553 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Wer klagt den Schaden an der Mietsache

In der Regel der Eigentümer, nicht der Mieter. Wird eine gemietete Sache von jemandem beschädigt, entsteht der Schaden im Vermögen des Eigentümers, und nur er kann ihn geltend machen. Anders ist es bei Teilen der Ausstattung, deren Ausbesserung üblicherweise Sie als Mieter trifft, etwa Tapeten, Malerei oder Bodenbeläge; diesen Schaden können Sie selbst vom Verursacher verlangen.

günstig für Vermieter Erhaltungspflicht des Vermieters in der Wohnung

Nein. Zwingend ist die Erhaltungspflicht des Vermieters innerhalb der Wohnung nur bei ernsten Schäden des Hauses. Sonstige Arbeiten, die nötig wären, um die Wohnung brauchbar zu machen, fallen nicht darunter; die reine Oberflächengestaltung wie Ausmalen oder Tapezieren ist auch bei hohen Kosten nie Sache des Vermieters. Für die allgemeinen Teile des Hauses gilt das nicht.

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