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Kann derselbe Mietvertrag zweimal gekündigt werden?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Pächter
Wurde eine frühere Kündigung desselben Bestandverhältnisses bereits für wirksam erklärt, ist der Vertrag damit beendet. Eine weitere Kündigung zu einem späteren Termin geht ins Leere und ist für unwirksam zu erklären.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 16.05.2023 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Eine Kündigung ist dann für rechtsunwirksam zu erklären, wenn eine dasselbe Bestandverhältnis betreffende, zu einem früheren Kündigungstermin eingebrachte Kündigung bereits für rechtswirksam erklärt worden ist. In einem solchen Fall ist das Bestandverhältnis durch diese Kündigung aufgelöst. Es fehlt daher denknotwendigerweise an der Möglichkeit, das Bestandverhältnis zu einem späteren Termin noch einmal aufzulösen (RZ 1937, 237 = MietSlg 13396; MietSlg 4111).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020941 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Ende des Mietverhältnisses bei gerichtlicher Kündigung

Erklärt das Gericht eine gerichtliche Aufkündigung für wirksam, endet das Mietverhältnis immer zu dem in der Kündigung angegebenen Zeitpunkt. Es macht keinen Unterschied, ob das Urteil vor oder nach diesem Zeitpunkt ergeht.

günstig für Vermieter Auflösung trotz Unkündbarkeit

Ja. Auch bei vereinbarter Unkündbarkeit ist eine vorzeitige Auflösung zu den gesetzlichen Terminen möglich, wenn dem Vermieter die Fortsetzung wegen gewichtiger Gründe in der Person des Mieters nicht zumutbar ist. Die Umstände müssen den gesetzlichen Auflösungsgründen an Bedeutung nahekommen.

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