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Wonach richtet sich, wie ich die Mietwohnung nutzen darf?

betrifft Mieter, Vermieter, Untermieter, Pächter
In erster Linie nach Ihrem Vertrag. Er legt fest, zu welchem Zweck Sie den Mietgegenstand benützen dürfen. Erst wenn der Vertrag dazu nichts sagt, kommt es auf den Zweck des Mietverhältnisses und ergänzend auf die übliche Verkehrssitte an.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 20.04.2016 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Für den Umfang des Gebrauchsrechtes eines Bestandnehmers ist primär der Vertrag maßgebend.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020944 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Im Gesetz

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