Wann dient meine Wohnung rechtlich Wohnzwecken?
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 29.06.2022 (31 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Vermietung einer Wohnung zur Untervermietung zu Wohnzwecken.OGH 5 Ob 4/12t, 12.04.2012
- Hier zum Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 8 beziehungsweise § 30 Abs 2 Z 9 MRG.OGH 1 Ob 257/03f, 16.04.2004
- Es kommt auf die Parteienabsicht bei Abschluss des Mietvertrages oder auf den später einvernehmlich festgelegten Vertragszweck an, wobei eine Widmungsänderung auch schlüssig erfolgen kann.OGH 2 Ob 104/99d, 15.04.1999
- Es ist die vom Parteiwillen getragene Widmung für die Beurteilung maßgebend (5 Ob 100/95).OGH 7 Ob 199/97h, 19.05.1998
- Nach der ratio des MRG ist klar, dass schutzfähig auch der Benützer eines Objektes ist, das zu Wohnzwecken vermietet und übergeben wurde, obwohl es erst in einem rechtlichen und technischen Zustand versetzt werden muss, dass es für diesen Verwendungszweck tauglich macht. Der Vermieter eines solchen Objektes kann sich daher nicht darauf berufen, in der Mietzinsbildung völlig frei zu sein. Er hat vielmehr nach Maßgabe des abgeschlossenen Mietvertrages dafür zu sorgen, dass für den bedungenen Gebrauch erforderlichen verwaltungsbehördlichen Bewilligungen vorhanden sind.OGH 5 Ob 1022/92, 26.05.1992
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- Zur Ermittlung der Parteienabsicht kommen nicht nur der im Mietvertrag angegebene Benützungszweck, sondern auch die Parteienerklärungen vor Abschluss des Mietvertrages und dessen sonstige Bestimmungen in Betracht.OGH 6 Ob 1536/87, 26.11.1987
- Darauf, zu welchem Zweck (Wohnzweck oder Geschäftszweck) der Mietgegenstand nach der Bauordnung verwendet werden darf oder vor Abschluss des Mietvertrages von anderen Personen tatsächlich verwendet wurde beziehungsweise nach Abschluss des Mietvertrages vom Mieter tatsächlich verwendet wird, kommt es also nicht an, mögen diese Umstände allenfalls auch Indizien für einen bestimmten Vertragszweck sein.OGH 5 Ob 102/85, 10.12.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069605 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 31.
- OGH 8 Ob 67/21t, 29.06.2022, Fall aus Burgenland
- OGH 6 Ob 59/21a, 14.09.2021, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 125/17m, 24.08.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 16 · Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Es kommt darauf an, was nach der Verkehrsauffassung überwiegt. Halten sich Wohnzweck und Geschäftszweck die Waage, ist der Geschäftszweck maßgebend.
Wurden mit einem einzigen Vertrag ein Geschäftslokal und eine Wohnung zu getrennt vereinbarten Mietzinsen gemietet, wird geprüft, welcher Zweck überwiegt. Dient die Wohnung dazu, Angestellte des im Lokal geführten Betriebs unterzubringen, überwiegt die geschäftliche Nutzung deutlich.