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Zählt meine einzige Wohnung als Wohnung, auch mit Büro?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Unternehmer
Nutzen Sie ein Objekt teils zum Wohnen und teils geschäftlich und ist es Ihre einzige Wohnung, kommt es nicht mehr darauf an, welche Nutzung überwiegt. Der Wohnzweck steht dann immer im Vordergrund, selbst wenn Ihnen dafür räumlich nur wenig bleibt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 28.06.2023 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Ist das gemischt genutzte Objekt die einzige Wohnung, so stellt sich die Frage nach dem Überwiegen von Wohnzweck oder Geschäftszweck nicht, weil selbst bei weitestgehender räumlicher Beschränkung die Wohnverwendung im Vordergrund steht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115015 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Gemischte Nutzung von Mieträumen

Es kommt darauf an, was nach der Verkehrsauffassung überwiegt. Halten sich Wohnzweck und Geschäftszweck die Waage, ist der Geschäftszweck maßgebend.

günstig für Vermieter Einheitlicher Mietvertrag über Geschäft und Wohnung

Wurden mit einem einzigen Vertrag ein Geschäftslokal und eine Wohnung zu getrennt vereinbarten Mietzinsen gemietet, wird geprüft, welcher Zweck überwiegt. Dient die Wohnung dazu, Angestellte des im Lokal geführten Betriebs unterzubringen, überwiegt die geschäftliche Nutzung deutlich.

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