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Werde ich nur Zug um Zug zur Leistung verurteilt?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter, Käufer, Verkäufer, Konsument
Das ist möglich. Wer etwas einklagt und dafür selbst noch eine Gegenleistung schuldet, kann diese Verknüpfung schon in das Klagebegehren aufnehmen. Tut er das nicht und wendet der Beklagte die Zug-um-Zug-Pflicht ein, darf das Gericht auch ohne ausdrücklichen Antrag so verurteilen. Voraussetzung ist ein entsprechendes Begehren, eine erkennbare Bereitschaft des Klägers oder die Einwendung des Beklagten.

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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 16.09.2020 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Der Kläger kann in seinem Klagebegehren die Leistung des Beklagten mit seiner Gegenleistungspflicht verknüpfen. Tut er dies nicht und wendet der Beklagte die Zug um Zug-Leistungspflicht ein, dann hat das Gericht darüber zu verhandeln und kann den Beklagten auch ohne einen ausdrücklichen Urteilsantrag zur Leistung Zug um Zug mit der vom Kläger zu erbringenden Gegenleistung verurteilen. Voraussetzung für die Aufnahme einer Zug um Zug-Verpflichtung in den Urteilsspruch durch das Gericht ist entweder ein entsprechendes Klagebegehren oder zumindest eine entsprechende, im Klagsvorbringen zum Ausdruck kommende Bereitschaft des Klägers zur Erbringung der Gegenleistung oder aber ein entsprechendes Einwendungsvorbringen des Beklagten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107733 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 13.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Zug um Zug im Prozess

Dass die geforderte Leistung nur Zug um Zug gegen eine Gegenleistung zu erbringen ist, berücksichtigt das Gericht nicht von sich aus. Es genügt, wenn sich die klagende Seite noch im Rechtsmittelverfahren bereit erklärt, ihre Gegenleistung zu erbringen.

günstig für Kläger Gegenleistung im Klagebegehren

Nein. Wenn Sie etwas einklagen, müssen Sie Ihre eigene Bereitschaft zur Gegenleistung nicht in den Klagsantrag aufnehmen. Auch die Tatsache, dass Sie bereits erfüllt haben, muss dort nicht stehen.

Verwandte Fragen

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