Muss ich meine eigene Leistung anbieten, um zu klagen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1962)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Bestreitung der Unwirksamkeit der Abtretung der Zug-um-Zug-Forderung an die Löschungsbeklagte.OGH 8 Ob 8/21s, 30.03.2022
- Hier: §469 ABGB.OGH 5 Ob 179/03i, 07.10.2003
- Die Fragen, wie die endgültige Verweigerung der Gegenleistung beschaffen sein muss, um eine Zug-um-Zug-Verurteilung unzulässig zu machen, bzw ob nicht schon das Bestehen einer materiellrechtlichen Gegenleistungsverpflichtung genügt, um eine Zug-um-Zug-Verurteilung zu erzwingen, betreffen typischer Weise das Leistungsverweigerungsrecht nach § 1052 ABGB sowie das Zurückbehaltungsrecht nach §471 ABGB.OGH 5 Ob 179/03i, 07.10.2003
- Die Einfügung einer Zug um Zug - Verpflichtung der klagenden Partei durch das Gericht ist nur dann unzulässig, wenn die klagende Partei die Erbringung der Gegenleistung endgültig verweigert hat. Die Bestreitung der von der Beklagten behaupteten Forderung ist aber nicht als endgültige Weigerung der Klägerin anzusehen, einen zu Recht bestehenden Teil der bestrittenen Forderung zu zahlen.OGH 8 Ob 55/02z, 08.08.2002
- Die Einfügung einer Zug - um - Zug Verpflichtung des Klägers durch das Gericht ist nur dann nicht zulässig, wenn dieser sie bestreitet.OGH 1 Ob 618/91, 20.11.1991
Alle 13 Ergänzungen anzeigen
- Die Aufnahme der Zug - um - Zug - Verpflichtung in den Urteilsspruch erfordert ein ausdrücklich darauf gerichtetes Begehren.OGH 8 Ob 1610/90, 21.02.1991
- Wird die Verpflichtung zu einer Gegenleistung bestritten, ist die Klage abzuweisen hier: Nebenverpflichtung die gekauften Küchenmöbel zu montieren.OGH 3 Ob 660/80, 11.03.1981
- Die Verurteilung zur Zug - um - Zug - Leistung an Stelle der von den Klägern angestrebten unbedingten Leistungsverpflichtung ist jedenfalls dann zulässig, wenn die Kläger ihre Bereitschaft zur Gegenleistung erklären und der Beklagt den Einwand des nicht erfüllten Vertrages erhebt.OGH 6 Ob 807/80, 18.02.1981
- Es genügt, wenn der Kläger die Gegenleistung nicht geradezu ausdrücklich verweigert.OGH 5 Ob 894/76, 25.01.1977
- Ablehnung der abweichenden Ansichten Wahles in Klang 2. Auflage IV/2, 9 und Faschings, Komm III, § 405 ZPO Anmerkung 8.OGH 4 Ob 510/76, 23.03.1976
- Es genügt, wenn nach den Prozeßergebnissen seine Bereitwilligkeit zur Gegenleistung anzunehmen ist.OGH 7 Ob 44/74, 21.03.1974
- Teilweise Abänderung des angefochtenen Urteils durch Aufnahme der Zug - um - Zug - Verpflichtung des Klägers in den Urteilsspruch (JBl 1065,366, Fasching Komm III S 651).OGH 1 Ob 131/70, 18.06.1970
- Es genügt, daß sich aus dem Vorbringen des Klägers in erster Instanz die Bereitwilligkeit zur Gegenleistung ergibt.OGH 8 Ob 368/65, 18.01.1966
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020973 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 30.
- OGH 1 Ob 31/25b, 29.04.2025, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 139/17b, 21.12.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Dass die geforderte Leistung nur Zug um Zug gegen eine Gegenleistung zu erbringen ist, berücksichtigt das Gericht nicht von sich aus. Es genügt, wenn sich die klagende Seite noch im Rechtsmittelverfahren bereit erklärt, ihre Gegenleistung zu erbringen.
Nein. Wenn Sie etwas einklagen, müssen Sie Ihre eigene Bereitschaft zur Gegenleistung nicht in den Klagsantrag aufnehmen. Auch die Tatsache, dass Sie bereits erfüllt haben, muss dort nicht stehen.