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Muss das Gericht von selbst auf meine Gegenleistung achten?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagte, Käufer, Verkäufer
Dass die geforderte Leistung nur Zug um Zug gegen eine Gegenleistung zu erbringen ist, berücksichtigt das Gericht nicht von sich aus. Es genügt, wenn sich die klagende Seite noch im Rechtsmittelverfahren bereit erklärt, ihre Gegenleistung zu erbringen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (75 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Auf den Umstand, dass die Klagsforderung nur Zug um Zug gegen eine vom Kläger zu erbringende Gegenleistung zu erfüllen ist, ist von Amts wegen nicht Bedacht zu nehmen. Dem Erfordernis des § 1052 ABGB ist Genüge getan, wenn der Kläger im Laufe des Rechtsmittelverfahrens sich zur Erbringung der Gegenleistung bereit erklärt hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020997 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 75.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Verurteilung Zug um Zug

Das ist möglich. Wer etwas einklagt und dafür selbst noch eine Gegenleistung schuldet, kann diese Verknüpfung schon in das Klagebegehren aufnehmen. Tut er das nicht und wendet der Beklagte die Zug-um-Zug-Pflicht ein, darf das Gericht auch ohne ausdrücklichen Antrag so verurteilen. Voraussetzung ist ein entsprechendes Begehren, eine erkennbare Bereitschaft des Klägers oder die Einwendung des Beklagten.

günstig für Beklagter Angebot der Gegenleistung bei Zug um Zug

Wollen Sie erreichen, dass die andere Seite nur Zug um Zug gegen Ihre Gegenleistung verurteilt wird, müssen Sie diese Gegenleistung auch anbieten. Ohne dieses Anbot kann das Gericht nicht Zug um Zug verurteilen.

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