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Kann ich klagen, wenn ich meine eigene Leistung verweigere?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter, Käufer, Verkäufer
Nein. Wer vor Gericht etwas verlangt, aber ausdrücklich erklärt, die eigene Gegenleistung nicht erbringen zu wollen, verliert den Prozess. Das gilt auch, wenn Sie nur einen Teil davon verweigern - es sei denn, Ihre Gründe dafür sind stichhältig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 21.12.2017 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1965)

Verweigert der Kläger die Gegenleistung ausdrücklich, dann ist ein Klagebegehren, dem nur unter Auferlegung einer Gegenleistung stattgegeben werden könnte, abzuweisen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020948 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 21.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Gegenleistung im Klagebegehren

Nein. Wenn Sie etwas einklagen, müssen Sie Ihre eigene Bereitschaft zur Gegenleistung nicht in den Klagsantrag aufnehmen. Auch die Tatsache, dass Sie bereits erfüllt haben, muss dort nicht stehen.

günstig für Kläger Zug um Zug im Prozess

Dass die geforderte Leistung nur Zug um Zug gegen eine Gegenleistung zu erbringen ist, berücksichtigt das Gericht nicht von sich aus. Es genügt, wenn sich die klagende Seite noch im Rechtsmittelverfahren bereit erklärt, ihre Gegenleistung zu erbringen.

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