Kann ich klagen, wenn ich meine eigene Leistung verweigere?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 21.12.2017 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1965)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch bei nur teilweiser Verweigerung der Gegenleistung.OGH 7 Ob 44/74, 21.03.1974
- Außer es sind die Gründe der Verweigerung stichhältig.OGH 6 Ob 295/67, 22.11.1967
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020948 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 21.
- OGH 5 Ob 139/17b, 21.12.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wenn Sie etwas einklagen, müssen Sie Ihre eigene Bereitschaft zur Gegenleistung nicht in den Klagsantrag aufnehmen. Auch die Tatsache, dass Sie bereits erfüllt haben, muss dort nicht stehen.
Dass die geforderte Leistung nur Zug um Zug gegen eine Gegenleistung zu erbringen ist, berücksichtigt das Gericht nicht von sich aus. Es genügt, wenn sich die klagende Seite noch im Rechtsmittelverfahren bereit erklärt, ihre Gegenleistung zu erbringen.