Darf der Vermieter die Hausordnung zu meinem Nachteil ändern?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 27.04.2023 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Recht des Vermieters zur einseitigen Änderung der Hausordnung und des Hausbrauches besteht dann, wenn die ändernden Maßnahmen die Ausübung des Mietrechtes nicht wesentlich erschweren oder gefährden.OGH 7 Ob 631/87, 29.10.1987
- Der Mieter und dementsprechend auch ein Nutzungsberechtigter muß sich notwendige, ihm zumutbare Maßnahmen des Hauseigentümers gefallen lassen, wenn sein Bestandrecht bzw Nutzungsrecht nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Eine solche zumutbare Benützungsordnung muß für alle Interessenten und Nutzungsberechtigten die Benützung unter gleichmäßigen Bedingungen gewährleisten (Hier: Abstellplätze für Autos).OGH 5 Ob 39/75, 13.05.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020982 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 9 Ob 94/22x, 27.04.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Sie und Ihr Vermieter können einen unbefristeten Vertrag nachträglich in einen befristeten ändern oder die Auflösung zu einem bestimmten Termin vereinbaren. Das gilt aber nur, solange die Vereinbarung nicht dazu dient, den Mieterschutz zu umgehen.
Als Mieter haben Sie Anspruch darauf, dass der Vertrag eingehalten wird, und auf alles, was Sie zur Erreichung des vereinbarten Zwecks brauchen, aber nicht auf mehr. Veränderungen am Mietgegenstand, die eine Baubewilligung brauchen, muss der Vermieter nur dulden, wenn sie für diesen Zweck notwendig sind.