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Darf der Vermieter die Hausordnung zu meinem Nachteil ändern?

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Nein. Die Hausordnung ist Bestandteil Ihres Mietvertrages und kann vom Vermieter nachträglich nicht einseitig zu Ihrem Nachteil geändert werden. Zumutbare und notwendige Maßnahmen müssen Sie sich aber gefallen lassen, solange Ihr Mietrecht dadurch nicht wesentlich erschwert oder gefährdet wird. Eine Benützungsordnung muss allen Berechtigten gleiche Bedingungen sichern.

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Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 27.04.2023 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Auch die Hausordnung ist Vertragsbestandteil; sie kann nachträglich vom Vermieter nicht einseitig zum Nachteil des Mieters abgeändert werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020982 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Nachträgliche Befristung des Mietvertrags

Ja. Sie und Ihr Vermieter können einen unbefristeten Vertrag nachträglich in einen befristeten ändern oder die Auflösung zu einem bestimmten Termin vereinbaren. Das gilt aber nur, solange die Vereinbarung nicht dazu dient, den Mieterschutz zu umgehen.

günstig für Vermieter Umbau des Mieters und Duldungspflicht

Als Mieter haben Sie Anspruch darauf, dass der Vertrag eingehalten wird, und auf alles, was Sie zur Erreichung des vereinbarten Zwecks brauchen, aber nicht auf mehr. Veränderungen am Mietgegenstand, die eine Baubewilligung brauchen, muss der Vermieter nur dulden, wenn sie für diesen Zweck notwendig sind.

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