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Muss der Vermieter beweisen, dass er gemahnt hat?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Ja. Die Mahnung muss vor der Kündigung erfolgt sein. Erheben Sie dagegen Einwendungen, muss der Kündigende beweisen, dass er tatsächlich gemahnt hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1929, zuletzt bestätigt am 26.01.2018 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1929)

Die Mahnung muß vor Erhebung der Kündigung erfolgt sein und im Falle von Einwendungen von Kündigenden bewiesen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021202 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Mietzinsklage als Mahnung

Ja. Der Vermieter kann Sie auch dadurch mahnen und Ihnen eine Nachfrist setzen, dass er die offenen Beträge einklagt, sofern die Schuld darin ausreichend genau angeführt ist. Auch die Ausdehnung einer laufenden Klage auf weitere Monatsbeträge gilt als Mahnung. Führt er ein bereits eingeleitetes Räumungsverfahren wegen neuer Rückstände fort, liegt darin ebenfalls die nötige Mahnung und Auflösungserklärung.

günstig für Vermieter Aufkündigung ohne Mahnung

War der Vermieter berechtigt, den Vertrag vorzeitig aufzuheben, darf er stattdessen das mildere Mittel der Aufkündigung wählen. Dafür braucht er weder eine vorherige schriftliche Ermahnung, noch muss er eine Kündigungsfrist einhalten.

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