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Bekomme ich zu viel bezahlte Miete zurück, wenn die Wohnung mangelhaft war?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Pächter
Wenn Sie die Miete im Voraus bezahlt haben und die Miete wegen eines Mangels von Gesetzes wegen sinkt, haben Sie zu viel bezahlt. Diesen Betrag können Sie vom Vermieter zurückfordern. Der Anspruch richtet sich nach den Regeln über die Rückzahlung einer Leistung, auf die kein Anspruch bestand.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 18.03.2026 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

Wurde der Mietzins vorausbezahlt, dann ist bei einer von Gesetzes wegen eintretenden Zinsminderung nach § 1096 ABGB ein nach § 1431 ABGB zu beurteilender Rückforderungsanspruch gegeben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021337 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 14.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Rückforderung überzahlter Miete

Haben Sie Miete gezahlt, obwohl der Zins wegen eines Mangels gemindert war, können Sie diese Beträge nur drei Jahre lang zurückfordern. Für von vornherein gesetzwidrig überhöhte Entgelte gilt dieselbe kurze Frist, und für eine erst nachträglich eingetretene Minderung kann nichts anderes gelten.

günstig für Vermieter Rückzahlungsauftrag im Mietzinsverfahren

Bevor das Gericht den Vermieter zur Rückzahlung verpflichtet, muss geklärt sein, dass dem Anspruch nichts entgegensteht. Zu prüfen ist etwa, ob der Vermieter Gegenforderungen erhebt oder Verjährung einwendet.

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