Bekomme ich zu viel bezahlte Miete zurück, wenn die Wohnung mangelhaft war?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 18.03.2026 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Vorbehalt ist nur dann erforderlich, wenn der Gläubiger berechtigt unterstellen darf, der Schuldner habe begründete Zweifel an der Zahlungspflicht, und er nach dem objektiven Verständnis eines redlichen Erklärungsempfängers von einem Rückforderungsverzicht des Schuldners ausgehen darf. Anfang 2020 bestand über die rechtlichen Auswirkungen der pandemiebedingten behördlichen Maßnahmen auf Bestandverhältnisse noch völlige Unklarheit, weshalb die vorbehaltlos erfolgten Zahlungen der Beklagten für die Monate März bis Mai 2020 nicht als Verzicht auf deren Rückforderung gewertet werden können.OGH 3 Ob 73/23s, 19.07.2023
- Mietzinsüberzahlungen können in solchen Fällen nach § 1431 ABGB zurückgefordert und gegen laufende oder spätere Mietzinsforderungen aufgerechnet werden.OGH 3 Ob 286/05p, 15.02.2006
- Keine Annahme einer irrtümlichen Zahlung, wenn der Kläger im Zeitpunkt der Mietzinszahlung die behaupteten Mängel kannte und seine Möglichkeit, zu beurteilen, welche Zinsminderung im Sinne des § 1096 ABGB berechtigt ist, damals nicht geringer war, als zur Zeit der Klagseinbringung.OGH 6 Ob 719/87, 10.12.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021337 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 14.
- OGH 6 Ob 60/25d, 18.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 83/24y, 24.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 143/23t, 20.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 55/21a, 04.05.2021
- OGH 5 Ob 79/19g, 31.07.2019, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 51/17x, 29.03.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1096 · Wechselseitige Rechte
- ABGB § 1431
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Haben Sie Miete gezahlt, obwohl der Zins wegen eines Mangels gemindert war, können Sie diese Beträge nur drei Jahre lang zurückfordern. Für von vornherein gesetzwidrig überhöhte Entgelte gilt dieselbe kurze Frist, und für eine erst nachträglich eingetretene Minderung kann nichts anderes gelten.
Bevor das Gericht den Vermieter zur Rückzahlung verpflichtet, muss geklärt sein, dass dem Anspruch nichts entgegensteht. Zu prüfen ist etwa, ob der Vermieter Gegenforderungen erhebt oder Verjährung einwendet.