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Bekomme ich zu viel gezahlte Miete gleich im selben Verfahren zurück?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter
Bevor das Gericht den Vermieter zur Rückzahlung verpflichtet, muss geklärt sein, dass dem Anspruch nichts entgegensteht. Zu prüfen ist etwa, ob der Vermieter Gegenforderungen erhebt oder Verjährung einwendet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 27.06.2017 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Voraussetzung für eine Stattgebung des Zurückforderungsanspruches des Mieters gemäß § 37 Abs 4 MRG ist die vorherige Klarstellung, daß diesem Anspruch keine hindernden Umstände, wie zB Gegenforderungen, Verjährungseinrede uä, entgegenstehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070654 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Verjährung bei Rückforderung zu hoher Miete

Haben Sie zu viel Miete gezahlt und läuft bei Gericht oder Gemeinde ein Verfahren über die Höhe der Miete, ist die Verjährung Ihres Rückforderungsanspruchs so lange gehemmt. Sie dürfen den Ausgang dieses Verfahrens abwarten. Dort kann nämlich festgestellt werden, welche Miete für den fraglichen Zeitraum zulässig war.

günstig für Mieter Verjährung bei mietrechtlicher Rückforderung

Die Regeln über die Unterbrechung der Verjährung durch ein Verfahren gelten sinngemäß auch für Ansprüche auf Rückforderung zu viel gezahlter Beträge, die im besonderen mietrechtlichen Verfahren geltend zu machen sind.

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