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Muss ich zahlen, obwohl kein Preis vereinbart war?

günstig für Unternehmer betrifft Konsument, Unternehmer, Auftraggeber
Ja. Erbringt ein Unternehmer in Ausübung seines Gewerbes eine Leistung für Sie, dürfen Sie nicht annehmen, dass er das umsonst tut. Ohne Preisvereinbarung gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 25.08.2020 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Die Entgeltvermutung des § 354 Abs 1 HGB erstreckt sich auf jeden Kaufmann, der in Ausübung seines Handelsgewerbes für einen anderen Geschäfte besorgt oder Dienste leistet. Dieser Bestimmung liegt der der Verkehrssitte zu entnehmende Gedanke zugrunde, daß ein Kaufmann einem anderen nicht umsonst Dienste leistet.

Hinweis: Das Handelsgesetzbuch (HGB) heißt seit 1. Jänner 2007 Unternehmensgesetzbuch (UGB). Die Paragrafen wurden dabei teils neu nummeriert.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0062354 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Entgelt bei nicht ausgeführtem Werk

Ja. Bleibt die Arbeit aus und verlangt der Unternehmer trotzdem Entgelt, muss er Ihnen die Gründe dafür mitteilen, dass er sich nichts erspart und nichts anderweitig verdient hat. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn er nur einen Teil des Entgelts verlangt.

günstig für Konsument Kostenklauseln in Geschäftsbedingungen

Nein, nicht aufgrund einer solchen Klausel. Eine Bestimmung, die Ihnen bei Nichtzahlung des Empfängers sämtliche Frachtkosten, sonstigen Kosten, Gebühren und Steuern auferlegt, ist zu unbestimmt und verstößt gegen das Transparenzgebot. Erlaubt sie zusätzlich den Ersatz unnötig aufgewendeter Kosten, ist sie auch gröblich benachteiligend.

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