Muss ich neue Aufgaben übernehmen, wenn der Betrieb umgestellt wird?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 24.10.2018 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Vor allem Arbeitnehmer in einem befristeten Arbeitsverhältnis schulden ihrem Arbeitgeber eine erhöhte Flexibilität, um im Falle geänderter Verhältnisse eine organisatorische Anpassung zu ermöglichen. Die Grenzen der Zumutbarkeit der neuen Tätigkeit müssen nicht in unmittelbarer Nähe der Gleichwertigkeit liegen.OGH 9 ObA 156/00g, 18.10.2000
- Ob eine solche Änderung der Unternehmensorganisation durch den Arbeitgeber auf den sachlichen Umfang der Arbeitspflicht eines leitenden Angestellten durchschlagen kann, bestimmt sich mangels vertraglicher Eingrenzung nach der Verkehrssitte, das heißt dem, was von vergleichbaren Arbeitnehmern billigerweise erwartet werden kann.OGH 8 ObA 2108/96z, 12.09.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021387 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 8 ObA 60/17g, 24.10.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 25/15g, 26.02.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Regel über die Versetzung von Vertragsbediensteten betrifft nur den Wechsel an einen anderen Dienstort. Eine Änderung Ihrer Tätigkeit ist dort nicht geregelt. Ohne Ihre Zustimmung darf man Ihnen daher nur jene Aufgaben zuweisen, die Ihr Dienstvertrag abdeckt.
Der neue Inhaber haftet gemeinsam mit dem früheren für alle Verpflichtungen aus Ihrem Arbeitsverhältnis, die vor der Übergabe entstanden sind. Das gilt nicht nur für Geld, sondern auch für eine Zusage, Sie nach einer Saisonunterbrechung wieder einzustellen. Ihre Zeiten beim alten und beim neuen Inhaber zählen als eine Einheit.