Muss mich der Arbeitgeber auf eine falsche Abrechnung hinweisen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 27.01.2021 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt allerdings regelmäßig von den Umständen des Einzelfalls ab und begründet daher keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des §502Abs 1 ZPO, solange keine unvertretbare Beurteilung des Berufungsgerichts vorliegt.OGH 9 ObA 20/09w, 29.10.2009
- Der Verstoß gegen die Fürsorgepflicht kann daher nicht schon in der Verletzung der Entgeltzahlungspflicht durch den Dienstgeber liegen; es muss vielmehr ein besonderer Umstand dazutreten, der den Vorwurf rechtfertigt, der Dienstgeber habe in vorwerfbarer Weise - über den Verzug mit den geschuldeten Entgeltzahlungen hinaus- die vermögensrechtlichen Interessen der Dienstnehmer verletzt.OGH 9 ObA 20/09w, 29.10.2009
- Dies gilt vor allem wenn der Arbeitgeber von der Richtigkeit der vom Arbeitnehmer vorgenommenen Berechnung der Entgeltzahlung infolge des dem Arbeitnehmer entgegengebrachten Vertrauens in seiner Stellung als leitender Angestellter, dem er die Berechnung des Entgelts überlassen hatte, ausgehen konnte und ihm die Unrichtigkeit gar nicht bekannt war.OGH 9 ObA 39/00a, 17.05.2000
- Hier: Warnung vor pensionsrechtlichen Folgen des Abschlusses eines Werkvertrages (§ 48 ASGG).OGH 9 ObA 152/89, 12.07.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021541 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 9 ObA 114/20k, 27.01.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur, wenn Ihr Dienstgeber beweist, dass Sie unredlich waren, also wussten oder wissen mussten, dass Ihnen das Geld nicht zusteht. Er trägt dafür die Beweislast. Schon Fahrlässigkeit schadet Ihnen dabei; ein bloßer Irrtum über die Rechtslage macht Sie aber nicht zwangsläufig fahrlässig.
Können Sie die Bestätigung über Ihre Krankheit ohne eigenes Verschulden nicht beibringen, bleibt Ihr Anspruch auf Weiterzahlung des Entgelts bestehen. Die Verletzung der Nachweispflicht kostet Sie den Anspruch also nur dann, wenn Sie sie zu verantworten haben.