Ist mein Arbeitgeber an eine falsche Berechnung gebunden?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 23.04.2026 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1999)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Erklärung in einem vor B-VG Nov 1974 abgeschlossener Dienstvertrag eines Arztes mit Land Vorarlberg, dass AngG anzuwenden ist, ist Wissenserklärung.OGH 8 ObA 184/01v, 29.11.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111957 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 9 ObA 17/26d, 23.04.2026, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch eine bloße Auskunft des Arbeitgebers über die Rechtslage kann für ihn verbindlich werden. Voraussetzung ist, dass sie ihm in besonderer Weise zuzurechnen ist, der Arbeitnehmer gutgläubig war und im Vertrauen darauf etwas eingerichtet hat. Besonderes Gewicht haben dabei Mitteilungen, die der Arbeitgeber gesetzlich schuldet.
Nicht ohne Weiteres. Wurde eine Abfertigung ausbezahlt und korrigiert der Arbeitgeber später die Beitragsgrundlagen, gelten nicht die strengen Rückforderungsregeln des Sozialversicherungsrechts. Der Anspruch richtet sich nach den allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen. Haben Sie das Geld gutgläubig verbraucht, müssen Sie es in der Regel nicht zurückzahlen.