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Bekomme ich Lohn für die Mitarbeit im Familienbetrieb?

günstig für Angehöriger betrifft Angehörige, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Lebensgefährten
In der Regel nicht: Bei Diensten von Verwandten im Haushalt oder Gewerbe wird kein Entgelt vermutet. Anders ist es, wenn Sie teilweise unentgeltlich gearbeitet haben, weil Ihnen ein Vorteil in Aussicht gestellt wurde, und Sie in dieser Erwartung getäuscht werden. Dann steht Ihnen ein Lohnanspruch zu.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 20.02.2020 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Für Dienste von Verwandten im Haushalt oder Gewerbe kann § 1152 ABGB in der Regel nicht herangezogen werden. Wohl aber kann ein Lohnanspruch nach dieser Gesetzesstelle erhoben werden, wenn ein naher Angehöriger Dienste einzig und allein in der Erwartung eines ihm in Aussicht gestellten Vorteiles teilweise unentgeltlich geleistet hat und in dieser Erwartung getäuscht wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021632 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 23.

Im Gesetz

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