Ist die bestellte Küche ein Kauf oder ein Auftrag?
betrifft Käufer, Konsument, Unternehmer, Besteller
Entscheidend ist nicht, ob die Sache austauschbar ist, sondern ob sie nach Ihren besonderen Wünschen zu Maßen und Ausstattung hergestellt werden soll. Wird nach individuellen Bedürfnissen gefertigt, liegt ein Werkvertrag vor; bei einer Standardküche handelt es sich um einen Kauf.
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Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 03.10.2018 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1951)
Für die Abgrenzung von Kaufvertrag und Werkvertrag kommt es nicht darauf an, ob eine vertretbare oder unvertretbare Sache zu liefern ist, sondern ob die zu liefernde Sache nach besonderen Wünschen des Bestellers über Maße, Ausstattung usw hergestellt werden soll.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Standardküche daher Kaufvertrag.OGH 1 Ob 122/19a, 29.08.2019
- Hier: Planung einer auf die Bedürfnisse der Beklagten zugeschnittenen, quasi maßgeschneiderten Energieerzeugungsanlage durch den Contractor.OGH 2 Ob 182/10v, 29.03.2011
- Hier: Planung und Herstellung einer Sommerrodelbahn samt Lieferung der Fahrbetriebsmittel (Rodeln) als Zubehör-Werkvertrag.OGH 2 Ob 7/10h, 02.12.2010
- Ein Werkvertrag (Werklieferungsvertrag) liegt vor, wenn der Unternehmer Leistungen zu erbringen hat, die sich an den individuellen Bedürfnissen des Bestellers orientieren (hier: Herstellung einer Zentralheizungsanlage und einer Fußbodenheizung sowie verschiedener Sanitärinstallationen).OGH 1 Ob 547/92, 01.04.1992
- HeizkörperverkleidungOGH 2 Ob 530/80, 10.06.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021657 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 15.
- OGH 5 Ob 65/18x, 03.10.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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