Welche Art Vertrag habe ich mit meinem Architekten?
betrifft Bauherr, Architekt, Unternehmer, Konsument
Beauftragen Sie einen Architekten nur mit der Herstellung der Baupläne, ist das ein Werkvertrag. Soll er darüber hinaus auch Sie vertreten, kann ein gemischter Vertrag vorliegen, der Elemente eines Auftrags enthält. Übernimmt er auch die Bauaufsicht und gibt die Wahrung Ihrer Interessen den Ausschlag, überwiegen die Auftragselemente.
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 25.02.2021 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Ein Vertrag, mit dem einem Architekten nur der Auftrag zur Herstellung der Baupläne erteilt wird, ist als Werkvertrag zu qualifizieren. Wenn aber über die Herstellung der Baupläne hinaus dem Architekten die Verrichtung von Vertretungshandlungen aufgetragen wurde, kann ein gemischter Vertrag vorliegen, der auch Elemente eines Bevollmächtigungsvertrages enthält.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Herstellung von für eine Baubewilligung erforderlichen Pläne.OGH 2 Ob 277/08m, 15.10.2009
- Obliegt dem Architekten auch die Bauaufsicht, kommt darin zum Ausdruck, dass der Architekt auch mit der Wahrnehmung der Interessen des Bauherrn gegenüber den Professionisten betraut ist. Immer dann, wenn die damit übernommene Aufgabe zur Wahrung der Interessen für den Auftraggeber dem mit dem Architekt geschlossenen Vertrag den Ausschlag gibt, überwiegen die Elemente des Bevollmächtigungsvertrages.OGH 10 Ob 31/00g, 06.03.2001
- Überwiegend Werkvertrag mit Elementen des Bevollmächtigungsvertrages hinsichtlich des Auftrages zur Geschäftsbesorgung.OGH 5 Ob 521/80, 13.05.1980
- Regelmäßig aber Beurteilung nach Bestimmungen über den Werkvertrag, weil Verfassung der Baupläne gegenüber den Vertretungshandlungen im Vordergrund steht; Widerrufsfolgen nach § 1168 ABGB.OGH 4 Ob 524/76, 28.06.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019364 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 23.
- OGH 3 Ob 183/20p, 25.02.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 143/15p, 22.03.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1002
- ABGB § 1151 · Von Verträgen über Dienstleistungen
- ABGB § 1165
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