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Habe ich einen Arbeitsvertrag oder nur einen Werkvertrag?

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Beim Arbeitsvertrag stellen Sie Ihre Arbeitskraft für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung, ohne dass ein bestimmtes Ergebnis geschuldet ist. Beim Werkvertrag kommt es dagegen auf das fertige Ergebnis als geschlossene Einheit an. Entscheidend ist, was die Beteiligten wollten: die Bezahlung der Arbeitskraft oder die Herstellung eines bestimmten Erfolges.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 20.02.2026 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Während für den Arbeitsvertrag die Verfügung des Arbeitgebers über die Arbeitskraft des Arbeitnehmers innerhalb eines bestimmten Zeitraumes und ohne daß die Tätigkeit des Arbeitnehmers durch einen bestimmten Arbeitserfolg charakterisiert wäre, wesentlich ist, kommt es bei dem davon zu unterscheidenden Werkvertrag auf das Ergebnis der Arbeitsleistung als eine in sich geschlossene Einheit an. Entscheidend ist, ob nach dem Parteiwillen die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft erreicht und entlohnt werden soll oder ob die Herstellung eines bestimmten Arbeitserfolges Ziel des Vertrages und Grund der Entgeltzahlung ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021494 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Inhalt der Arbeitspflicht

Für den Rahmen Ihrer Arbeitspflicht zählen die Umstände beim Vertragsabschluss; wie dieser Rahmen später ausgefüllt wird, richtet sich nach den Umständen im Lauf des Arbeitsverhältnisses. Nicht der Wortlaut entscheidet, sondern der Sinn der Vereinbarung. So kann etwa ein Abteilungsleiter auch eine andere Abteilung übernehmen müssen.

günstig für Arbeitgeber Frist für den Fortsetzungsanspruch

Wenn Sie darauf bestehen, dass Ihr Arbeitsverhältnis weiterläuft, müssen Sie zur Arbeit bereit sein. Diesen Anspruch können Sie aber nicht zeitlich unbegrenzt geltend machen.

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