Bekomme ich Geld, wenn der Auftraggeber meine Arbeit verzögert?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 27.02.2017 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Aufgrund einer anonymen Anzeige vom Werkbesteller angeordnete Stilllegung einer Baustelle („Baustopp“).OGH 1 Ob 16/17k, 27.02.2017
- Neben dem Entgelt für das zustandegebrachte Werk ist eine angemessene Entschädigung zu leisten.OGH 6 Ob 587/85, 13.06.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021816 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 1 Ob 16/17k, 27.02.2017, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Bleibt die Arbeit aus und verlangt der Unternehmer trotzdem Entgelt, muss er Ihnen die Gründe dafür mitteilen, dass er sich nichts erspart und nichts anderweitig verdient hat. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn er nur einen Teil des Entgelts verlangt.
Verlangt ein Unternehmer das Entgelt, obwohl das Werk nicht ausgeführt wurde, muss er einem Verbraucher die Gründe dafür mitteilen, dass er sich nichts erspart oder anderweitig verdient hat. Die Verjährungsfrist beginnt in diesem Fall zu jenem Zeitpunkt, zu dem ihm diese Mitteilung objektiv möglich war.