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Muss ich zahlen, wenn die Arbeit aus meinen Gründen unterbleibt?

günstig für Unternehmer betrifft Besteller, Bauherren, Unternehmer, Handwerker
Ja. Liegen die Umstände, die die Ausführung des Werkes unmöglich gemacht haben, in Ihrem Bereich als Besteller, behält der Unternehmer seinen Anspruch auf das Entgelt. Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs beider Seiten liegen, gehen dagegen zu Lasten des Unternehmers. Erschwert sich die Ausführung durch Umstände aus Ihrem Bereich, kann der Unternehmer eine verhältnismäßige Erhöhung des Werklohns verlangen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 21.12.2022 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Der Entgeltanspruch des Unternehmers besteht zu Recht, wenn die Umstände, welche die Werkausführung unmöglich machten, der Sphäre des Bestellers zuzuordnen sind; nur Umstände, die in den sogenannten neutralen Kreis fallen, hat ebenfalls der Unternehmer zu vertreten. Darunter sind aber nur Umstände zu verstehen, die außerhalb der Ingerenz der Vertragsteile des Werkvertrages liegen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021888 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 19.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Entgelt bei nicht ausgeführtem Werk

Ja. Bleibt die Arbeit aus und verlangt der Unternehmer trotzdem Entgelt, muss er Ihnen die Gründe dafür mitteilen, dass er sich nichts erspart und nichts anderweitig verdient hat. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn er nur einen Teil des Entgelts verlangt.

günstig für Konsument Vorauszahlung des Verbrauchers

Eine Vorauszahlung des Verbrauchers ist nicht von vornherein ausgeschlossen. Sie ist aber unzulässig, wenn damit Ihr Recht umgangen wird, die Zahlung bei mangelhafter Leistung zurückzuhalten. Entscheidend ist, ob es für die Vorauszahlung einen sachlichen Grund gibt, etwa aus der Natur des Vertrags oder aus den gegenseitigen Pflichten.

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