Muss ich zahlen, wenn die Arbeit aus meinen Gründen unterbleibt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 21.12.2022 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Änderungen der Kalkulationsgrundlagen auf Seiten des Bestellers sind dessen Bereich zuzuordnen.OGH 5 Ob 211/08b, 21.10.2008
- Bei Erschwerung der Ausführung durch Umstände auf Seite des Bestellers hat der Unternehmer das Recht auf verhältnismäßige Erhöhung des Werklohnes.OGH 10 Ob 205/01x, 12.02.2002
- Die Beurteilung, welchen Vertragsteil beim Werkvertrag die Gefahr trifft, ist nach der Sphärentheorie zu lösen.OGH 3 Ob 501/94, 25.05.1994
- Hier: Wird das Werk durch Umstände vereitelt, die im Bereich des Unternehmers liegen, insbesondere mangels eigener Leistungsbereitschaft, so hat der Unternehmer keinen Entgeltanspruch.OGH 7 Ob 14/89, 20.07.1989
- In die Sphäre des Werkbestellers gehört es, dafür zu sorgen, dass die naturgegebenen Materialanlieferungsbedingungen nicht durch künstliche Hindernisse gegenüber der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Sachlage erschwert werden (Baumaterial muss über längere Strecke händisch zugetragen werden).OGH 6 Ob 551/82, 10.03.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021888 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 19.
- OGH 6 Ob 136/22a, 21.12.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Bleibt die Arbeit aus und verlangt der Unternehmer trotzdem Entgelt, muss er Ihnen die Gründe dafür mitteilen, dass er sich nichts erspart und nichts anderweitig verdient hat. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn er nur einen Teil des Entgelts verlangt.
Eine Vorauszahlung des Verbrauchers ist nicht von vornherein ausgeschlossen. Sie ist aber unzulässig, wenn damit Ihr Recht umgangen wird, die Zahlung bei mangelhafter Leistung zurückzuhalten. Entscheidend ist, ob es für die Vorauszahlung einen sachlichen Grund gibt, etwa aus der Natur des Vertrags oder aus den gegenseitigen Pflichten.