Ab wann kann ich mein Geld für das abbestellte Werk verlangen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 18.11.2019 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Allerdings muss dem Unternehmer das Unterbleiben des Werkes auch bekannt werden; dem ist gleichzuhalten, wenn ihm das unterbleiben auf Grund schuldhafter Unterlassung, d.i. eines Verstoßes gegen eine im konkreten Fall bestehende Erkundigungspflicht, unbekannt geblieben ist.OGH 3 Ob 609/82, 15.12.1982
- Veräußerung des den Gegenstand des Werkvertrages bildenden Hauses.OGH 2 Ob 511/81, 27.04.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021826 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 8 Ob 102/19m, 18.11.2019, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Verlangt ein Unternehmer das Entgelt, obwohl das Werk nicht ausgeführt wurde, muss er einem Verbraucher die Gründe dafür mitteilen, dass er sich nichts erspart oder anderweitig verdient hat. Die Verjährungsfrist beginnt in diesem Fall zu jenem Zeitpunkt, zu dem ihm diese Mitteilung objektiv möglich war.
Ja. Bleibt die Arbeit aus und verlangt der Unternehmer trotzdem Entgelt, muss er Ihnen die Gründe dafür mitteilen, dass er sich nichts erspart und nichts anderweitig verdient hat. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn er nur einen Teil des Entgelts verlangt.