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Wer muss beweisen, warum die bestellte Arbeit nicht ausgeführt wurde?

günstig für Besteller betrifft Unternehmer, Besteller, Bauherren, Architekten
Der Unternehmer, der trotz unterbliebener Ausführung sein Entgelt verlangt, muss vorbringen und beweisen, dass er leistungsbereit war und die Ausführung an Umständen aus dem Bereich des Bestellers gescheitert ist, und er muss die Höhe seines Anspruchs nachweisen. Der Besteller muss demgegenüber konkret behaupten, was sich der Unternehmer erspart hat.

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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 17.10.2023 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Die für den Anspruch nach § 1168 ABGB erforderliche Sachbehauptung, das Werk sei infolge von Umständen auf Seiten des Bestellers unterblieben, muss jedenfalls vom Kläger aufgestellt werden, mag es auch Sache des Bestellers sein, konkret zu behaupten, was sich der Unternehmer durch das Unterbleiben der Arbeit erspart hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021904 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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