Wen muss ich klagen, wenn Schenkungen meinen Pflichtteil schmälern?
günstig für Beschenkter betrifft Pflichtteilsberechtigte, Erben, Beschenkte, Kinder
Zuerst die Verlassenschaft oder die Erben. Erst wenn sich zeigt, dass Ihr Anspruch aus dem Nachlass nicht gedeckt werden kann, können Sie sich an den Beschenkten halten. Nur in diesem Fall kann der Beschenkte überhaupt erfolgreich geklagt werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 20.06.2017 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Der Anspruch nach § 785 Abs 1 ABGB richtet sich gegen den Nachlass, bzw Erben; jener nach § 951 Abs 1 ABGB richtet sich selbst dann, wenn sich der zum Erben eingesetzte unbedingt erbserklärt hat, aber gegen den Beschenkten und greift erst ein, wenn mit § 785 ABGB nicht auszukommen ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nur dann, wenn sich bei einem Schenkungspflichtteil ergibt, dass dieser nicht aus dem Nachlass abgedeckt werden kann, ist der Beschenkte passiv klagslegitimiert.OGH 5 Ob 105/05k, 04.11.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012941 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 2 Ob 91/16w, 20.06.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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