Zählt eine alte Schenkung an Fremde bei meinem Pflichtteil mit?
günstig für Beschenkter betrifft Erben, Pflichtteilsberechtigte, Beschenkte, Kinder
Nein. Hat der Verstorbene mehr als zwei Jahre vor seinem Tod an eine Person geschenkt, die nicht pflichtteilsberechtigt ist, wird diese Schenkung Ihrem Pflichtteil nicht hinzugerechnet. Sie können sich auch nicht darauf berufen, die Schenkung sei nur gemacht worden, um die Anrechnung zu vermeiden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 20.06.2017 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Erfolgte die Schenkung an eine nicht pflichtteilsberechtigte Person vor der Zweijahresfrist des § 785 Abs 3 ABGB, können sich die Pflichtteilsberechtigten nicht erfolgreich darauf stützen, dass die Schenkung rechtsmissbräuchlich nur zur Vermeidung einer Schenkungsanrechnung vorgenommen worden sei.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt auch für die Rechtslage nach dem ErbRÄG 2015.OGH 2 Ob 80/18f, 25.04.2018
- Damit wird dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit Rechnung getragen.OGH 2 Ob 91/16w, 20.06.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131055 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 2 Ob 91/16w, 20.06.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Erbrecht · Rechtsmissbrauch bei Schenkungsanrechnung
Erbrecht · Verjährung beim Schenkungspflichtteil
Erbrecht · Kreis der Pflichtteilsberechtigten bei Schenkungen
Erbrecht · Schenkungen und Pflichtteil
Erbrecht · Schenkung aus sittlicher Pflicht und Pflichtteil