Müssen meine Eltern mir bei der Hochzeit etwas geben?
günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Großeltern, Ehegatten
Haben Sie selbst kein ausreichendes Vermögen, sind Eltern oder Großeltern verpflichtet, Ihnen bei der Eheschließung eine Ausstattung zu geben oder anteilig dazu beizutragen. Dieser Anspruch geht aus ihrer Unterhalts- und Versorgungspflicht hervor und bildet deren letzten Akt; er wird daher im Wesentlichen wie Unterhalt bemessen. Ob und in welcher Höhe er zusteht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (17 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1972)
Die Pflicht zur Beistellung eines Heiratsgutes geht aus der elterlichen Unterhaltspflicht und Versorgungspflicht hervor und bildet deren letzten Akt.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Anspruch auf Bestellung einer Ausstattung ist daher seiner Rechtsnatur nach im weitesten Sinn ein Unterhaltsanspruch.OGH 2 Ob 42/24a, 23.04.2024
- Die Zuerkennung eines Ausstattungsanspruchs ist von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig.OGH 4 Ob 201/20t, 10.12.2020
- Keine Änderung der Voraussetzungen des Anspruchs durch das FamRÄG 2009.OGH 2 Ob 57/10m, 27.01.2011
- Es haben subsidiär die Grundsätze der Unterhaltsbemessung Anwendung zu finden.OGH 5 Ob 289/01p, 11.12.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022246 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 17.
- OGH 2 Ob 42/24a, 23.04.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1220 · Ausstattung
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