Können Kinder die Ausstattung noch von den Erben verlangen?
günstig für Erbe betrifft Kinder, Eltern, Erben
Der Anspruch eines Kindes auf eine Ausstattung ist höchstpersönlich. Er geht daher nicht auf die Erben des Verpflichteten über. Etwas anderes gilt nur, wenn die Ausstattung schon zugesagt und dadurch zu einem vertraglichen Anspruch geworden ist.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 08.04.2024 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Der Anspruch ist höchstpersönlicher Natur und passiv daher nicht vererblich außer er wäre durch Zusage bereits ein rechtsgeschäftlicher geworden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Stirbt der Ausstattungsberechtigte während des erstinstanzlichen Verfahrens, so fehlt im Zeitpunkt der Entscheidung eine Anspruchsvoraussetzung.OGH 7 Ob 137/10p, 29.09.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022452 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 1 Ob 157/23d, 08.04.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1220 · Ausstattung
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