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Können Kinder die Ausstattung noch von den Erben verlangen?

günstig für Erbe betrifft Kinder, Eltern, Erben
Der Anspruch eines Kindes auf eine Ausstattung ist höchstpersönlich. Er geht daher nicht auf die Erben des Verpflichteten über. Etwas anderes gilt nur, wenn die Ausstattung schon zugesagt und dadurch zu einem vertraglichen Anspruch geworden ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 08.04.2024 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

Der Anspruch ist höchstpersönlicher Natur und passiv daher nicht vererblich außer er wäre durch Zusage bereits ein rechtsgeschäftlicher geworden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022452 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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