Bekomme ich Geld statt Wohnung, wenn der Vater auszieht?
günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern
Nicht automatisch. Zieht der unterhaltspflichtige Elternteil aus der Wohnung aus, bleibt der Anspruch auf Wohnversorgung als Naturalunterhalt bestehen. Das Kind darf die Wohnung weiter benützen und daneben Geldunterhalt für seine übrigen Bedürfnisse verlangen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 29.05.2018 (11 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1992)
Der Anspruch des unterhaltspflichtigen Kindes auf Naturalunterhalt durch Wohnversorgung wandelt sich nicht schon dadurch in einen solchen auf Geldunterhalt, dass der Unterhaltspflichtige aus der Wohnung auszieht.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- In einem solchen Fall hat das Kind das Recht, die Wohnung weiter zu benützen und dennoch darüber hinaus zur Befriedigung seiner übrigen Bedürfnisse Geldunterhalt zu verlangen.OGH 2 Ob 158/02b, 27.06.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047463 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 4 Ob 221/17d, 29.05.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
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