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Habe ich schon einen Schaden, wenn ich zu Unrecht gezahlt habe?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Anleger, Treugeber, Gläubiger
Ja. Der Schaden entsteht bereits mit der nicht geschuldeten Zahlung, wenn der Empfänger nicht bereit oder nicht in der Lage ist, das Geld zurückzuzahlen. Sie müssen nicht abwarten, bis die Rückforderung endgültig uneinbringlich ist. Eine Geldforderung ist eben etwas anderes als der Besitz eines Geldbetrags; dass jemand ausnahmsweise sofort zurückzahlen könnte, muss der Schädiger beweisen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 23.10.2023 (43 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Der Schaden (die Vermögensminderung) tritt nicht erst mit der endgültigen Uneinbringlichkeit einer Rückersatzforderung ein, sondern schon mit der (durch den Schadenersatzpflichtigen veranlassten) Leistung der nicht geschuldeten Zahlung, wenn der zur Rückzahlung Verpflichtete nicht bereit beziehungsweise nicht in der Lage ist, seiner Verpflichtung nachzukommen; eine Geldforderung ist etwas anderes als der Besitz eines Geldbetrages.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 15 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022602 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 43.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Fälligkeit der Schadenersatzforderung

Eine Schadenersatzforderung wird erst fällig, wenn der Schaden feststellbar ist und Sie ihn zumindest zahlenmäßig bestimmt haben. Vorher ist die Forderung noch nicht fällig.

günstig für Schädiger Wegfall des Schadens durch Verjährung

Nein. Zwar ist es ein Nachteil in Ihrem Vermögen, wenn für Sie eine Verbindlichkeit entsteht. Ist die Forderung des Gläubigers aber verjährt und steht fest, dass der Schuldner sie nicht bezahlen will, liegt keine Vermögensminderung mehr vor. Der Schaden fällt damit nachträglich weg.

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