Habe ich schon einen Schaden, wenn ich zu Unrecht gezahlt habe?
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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 23.10.2023 (43 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1969)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Da hier keine entsprechende Sicherung vorlag und die Sicherungspflicht noch nicht geendet hatte, zahlte die Beklagte den Kaufpreis vor Fälligkeit an den Bauträger aus. Leitet die Treuhänderin Zahlungen vor Fälligkeit weiter, ohne dass eine Sicherheit vorliegt, verletzt sie ihre Verpflichtung nach dem BTVG und wird gegenüber den Erwerbern schadenersatzpflichtig.OGH 8 Ob 79/21g, 03.08.2021
- Macht der Geschädigte innerhalb der Verjährungsfrist gegen den Schädiger seine Ansprüche gegen solidarisch Mithaftende nicht geltend, dann müsste er zumindest konkrete Umstände behaupten und beweisen, die sein Vertrauen auf die Einbringlichkeit der Forderung vom primär Ersatzpflichten objektiv rechtfertigen hätten können.OGH 6 Ob 168/19b, 20.02.2020
- Ein Schadenseintritt wird allein durch allfällige Rückforderungsansprüche nicht gehindert.OGH 6 Ob 198/15h, 30.08.2016
- Hier: Verlust des Rechts einen treuhändig erlegten Kaufpreisrest je nach Baufortschritt zurückzuhalten als Schaden.OGH 4 Ob 3/14s, 25.03.2014
- Hier: Wertlosigkeit von Genussscheinen im Zeitpunkt ihres Erwerbs.OGH 10 Ob 56/12a, 26.02.2013
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- Hier: Schaden des Treugebers durch die einer Verminderung präsenten Bargelds gleichzuhaltenden Verminderung eines Treuhanderlags infolge treuwidrigen Handelns des Treuhänders.OGH 2 Ob 15/10k, 08.07.2010
- Hier: Entgegen der Zusage nicht risikoloses teilweise kreditfinanziertes Umschuldungs- und Sanierungskonzept. Eine schadenbegründende Risikoträchtigkeit des Gesamtkonzepts lag jedenfalls dann vor, wenn sich dieses rein rechnerisch nicht mehr ohne zusätzliche Vermögensverminderung im Vergleich zur (herkömmlichen) Tilgung der Darlehen und Geldmittelbeschaffung vor dem Umschuldungs- und Finanzierungskonzept entwickeln konnte.OGH 6 Ob 103/08b, 07.07.2008
- Hier: Schaden bejaht - durch das Thesaurieren von Bilanzgewinnen dem ausschüttungsberechtigten Gesellschafter die Zugriffsmöglichkeit allenfalls auf unabsehbare Zeit jedenfalls aber die Durchsetzung seines Geldanspruchs zumindest auf einige Zeit und immer mit der Gefahr eines endgültigen Verlusts infolge schlechter Unternehmensentwicklung entzogen.OGH 3 Ob 59/07h, 23.05.2007
- Ein Schaden kann in einem solchen Fall nur verneint werden, wenn dargetan wird, dass der Dritte ohnedies zur unverzüglichen Rückzahlung bereit und in der Lage sei. Dass in solchen Fällen ausnahmsweise kein Schaden eingetreten sei, hat der Schädiger zu behaupten und zu beweisen.OGH 3 Ob 175/05i, 25.01.2006
- Mit der Konkurseröffnung über das Vermögen einer Bank ist für einen Kontoinhaber bereits ein „Primärschaden" eingetreten, weil an die Stelle seines liquiden Bankguthabens eine Konkursforderung tritt.OGH 1 Ob 226/05z, 13.12.2005
- Der Schadenersatzanspruch konkurriert mit dem Bereicherungsanspruch nur dann nicht, wenn der Bereicherungsschuldner zur Leistung fähig und bereit ist.OGH 1 Ob 209/02w, 30.09.2002
- Der unmittelbaren Verfügung über einen präsenten Bargeldbetrag kann eine gleich hohe Geldforderung schon deshalb grundsätzlich nicht gleichgehalten werden, weil sie mit dem Risiko der Einbringlichkeit beziehungsweise der Rechtsverfolgung behaftet ist. Ein Schaden liegt nur dann nicht vor, wenn der Dritte als Kondiktionsschuldner sich bereit erklärt und auch imstande ist, seiner Rückzahlungsverpflichtung unverzüglich nachzukommen.OGH 1 Ob 533/92, 18.03.1992
- Mit umfassender Darstellung der bisherigen Judikatur.OGH 7 Ob 3/87, 29.01.1987
- Der Rückabwicklungsgläubiger ist bei fehlender Sicherstellung dann schlechter gestellt, als er gestellt wäre, wenn eine Sicherstellung vorhanden wäre. Dabei tritt der Schaden in dem Augenblick ein, in dem feststeht, dass der Rückabwicklungsgläubiger weniger erhält, als er bei nicht unterbliebener Sicherstellung erhalten hätte. Dies wird bei einer Insolvenz des Rückabwicklungsschuldners dann der Fall sein, wenn feststeht, dass der Anspruch des Gläubigers nicht voll befriedigt werden kann.OGH 6 Ob 803/80, 29.04.1981
- Auch Kostenbeträge für erfolglosen Prozess sind daher Schaden.OGH 3 Ob 631/78, 27.06.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022602 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 43.
- OGH 1 Ob 135/23v, 23.10.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 198/15h, 30.08.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Schadenersatzforderung wird erst fällig, wenn der Schaden feststellbar ist und Sie ihn zumindest zahlenmäßig bestimmt haben. Vorher ist die Forderung noch nicht fällig.
Nein. Zwar ist es ein Nachteil in Ihrem Vermögen, wenn für Sie eine Verbindlichkeit entsteht. Ist die Forderung des Gläubigers aber verjährt und steht fest, dass der Schuldner sie nicht bezahlen will, liegt keine Vermögensminderung mehr vor. Der Schaden fällt damit nachträglich weg.