Zum Inhalt springen

Habe ich einen Schaden, obwohl ich vermögenslos bin?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Schuldner, Gläubiger, Kläger
Ja. Der Schaden entsteht schon dann, wenn eine Verbindlichkeit hinzukommt, und nicht erst, wenn sie fällig wird oder Sie zahlen. Das gilt auch, wenn Sie selbst vermögenslos oder überschuldet sind, und ebenso bei einer noch nicht rechtskräftigen Abgabenschuld oder einer bestrittenen Forderung. Steht dagegen fest, dass die Forderung verjährt ist und nicht mehr gezahlt wird, liegt keine Vermögensminderung mehr vor.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (66 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1962)

Schon die entstandene Verbindlichkeit bedeutet einen Nachteil am Vermögen (unter Umständen auch ein bestrittener oder prozessverfangener Anspruch).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022568 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 66.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Wegfall des Schadens durch Verjährung

Nein. Zwar ist es ein Nachteil in Ihrem Vermögen, wenn für Sie eine Verbindlichkeit entsteht. Ist die Forderung des Gläubigers aber verjährt und steht fest, dass der Schuldner sie nicht bezahlen will, liegt keine Vermögensminderung mehr vor. Der Schaden fällt damit nachträglich weg.

günstig für Schädiger Fälligkeit der Schadenersatzforderung

Eine Schadenersatzforderung wird erst fällig, wenn der Schaden feststellbar ist und Sie ihn zumindest zahlenmäßig bestimmt haben. Vorher ist die Forderung noch nicht fällig.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Schuld als Vermögensschaden
Schadenersatz · Zeitpunkt des Vermögensschadens
Strafrecht · Schaden bei einem erschlichenen Kredit
Schadenersatz · Schadenseintritt beim Verlust eines Schuldners