Habe ich einen Schaden, obwohl ich vermögenslos bin?
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Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (66 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1962)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unterhaltsaufwand für ein nicht gewolltes Kind.OGH 3 Ob 9/23d, 21.11.2023
- Hier: Kosten des Krankentransports.OGH 2 Ob 145/22w, 27.09.2022
- Hier: Anspruchszinsen gem § 205 Abs 1 BAO.OGH 3 Ob 136/21b, 21.10.2021
- Ein Schaden tritt im Allgemeinen schon dann ein, wenn eine Verbindlichkeit entsteht und nicht erst, wenn diese fällig wird oder beglichen wird.OGH 6 Ob 58/20b, 15.09.2020
- Hier: Zum schadenersatzrechtlichen Freistellungsanspruch; Befreiungsrente.OGH 1 Ob 121/17a, 21.03.2018
- Nach herrschender Auffassung ist auch das Hinzukommen von Passiva ein positiver Vermögensschaden, weil das gegenwärtige Vermögen durch die Belastung eine Änderung erfährt.OGH 1 Ob 121/17a, 21.03.2018
- Hier: Begründung der Grunderwerbssteuerpflicht.OGH 3 Ob 206/13k, 22.01.2014
- Liegt noch kein Abgabenbescheid vor und erscheint ungewiss, ob die Abgabenbehörden ungeachtet gegenteiliger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs Dienstleistungsrenten weiterhin als einkommensteuerpflichtig einstufen werden, so ist die Rechtsansicht vertretbar, dass wegen dieser Unsicherheit in Bezug auf die Einkommensteuer für die zuerkannten Dienstleistungsansprüche noch kein ersatzfähiger Schaden vorliegt.OGH 2 Ob 9/09a, 25.03.2009
- Hier noch nicht rechtskräftige Abgabenschuld.OGH 4 Ob 7/08w, 11.03.2008
- Im Vergleich der (infolge des Unterbleibens eines Schwangerschaftsabbruchs) bestehenden Unterhaltsverpflichtung der Eltern mit der Situation nach einer abgebrochenen Schwangerschaft stellt sich der gesamte Unterhaltsaufwand für das behinderte Kind als Schaden dar.OGH 5 Ob 148/07m, 11.12.2007
- Dass in diesem gemeinhin anerkannten Sinn des § 1293 ABGB auch der Unterhaltsaufwand für ein nicht gewolltes Kind einen Schaden darstellt, ist evident.OGH 5 Ob 148/07m, 11.12.2007
- Vermögensminderung ist nicht bloß die Einbuße an Aktiven, sondern auch jedes Anwachsen der Passiven.OGH 3 Ob 12/05v, 15.02.2006
- Der weite Schadensbegriff des ABGB umfasst auch das Anwachsen von Passiva.OGH 5 Ob 38/05g, 15.03.2005
- Auch das Entstehen einer Verbindlichkeit ist ein möglicher, nach dem ABGB zu ersetzender Schaden.OGH 3 Ob 304/02f, 24.06.2003
- Der Schaden ist schon durch das Entstehen der Verbindlichkeit auf Seite des Geschädigten und nicht erst durch die Erfüllung dieser Verbindlichkeit gegeben.OGH 10 Ob 63/02s, 28.05.2002
- Die Belastung mit einer Verpflichtung ist positiver Schade (hier: Unterhaltsverpflichtung).OGH 1 Ob 91/99k, 25.05.1999
- Die Verursachung einer Verbindlichkeit oder eines Aufwands ist Schadenszufügung und macht grundsätzlich schadenersatzpflichtig.OGH 6 Ob 201/98x, 25.03.1999
- Ein solcher Vermögensschaden tritt auch dann ein, wenn der Geschädigte vermögenslos ist (hier: überschuldete GmbH).OGH 3 Ob 34/97i, 24.06.1998
- Der Anspruch auf Rückersatz entsteht erst mit der tatsächlichen Leistung (oder allenfalls der Schaffung eines entsprechenden Exekutionstitels).OGH 4 Ob 2017/96p, 26.03.1996
- Schon mit der Vornahme einer Prozesshandlung entsteht einer Prozesspartei durch die sie treffenden Kosten ihres Vertreters ein Nachteil am Vermögen.OGH 1 Ob 3/92, 07.10.1992
- Hier: Ein Schaden entsteht einer unterlegenen Streitpartei in Höhe ihrer Prozesskostenzahlungspflicht auch dann, wenn sie derzeit vermögenslos ist.OGH 1 Ob 596/91, 18.09.1991
- Ist die Forderung des Gläubigers aber verjährt und steht fest, dass der Schuldner nicht gewillt ist, die Forderung zu bezahlen, kann von einer Vermögensminderung nicht mehr gesprochen werden.OGH 1 Ob 40/87, 20.01.1988
- Nicht jedoch wenn noch gar nicht feststeht, ob die Kläger ihr Bauvorhaben je verwirklichen werden, sodass auch erhöhte Baukosten noch gar nicht feststehen.OGH 2 Ob 511/80, 25.03.1980
- Bauordnungswidriger Seitenabstand.OGH 3 Ob 588/78, 10.10.1979
- Unter Umständen Schaden durch Vergrößerung der Überschuldung.OGH 7 Ob 510/76, 12.02.1976
- Vereinbarungswidrige Wechselbegebung.OGH 8 Ob 266/64, 24.11.1964
- Noch nicht fällige Abgabenschuld.OGH 1 Ob 22/63, 06.03.1963
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022568 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 66.
- OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 15/24i, 19.11.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 195/23i, 25.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 109/23x, 13.12.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 9/23d, 21.11.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 6/23b, 14.03.2023, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 145/22w, 27.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 136/21b, 21.10.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 222/18b, 27.11.2018, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 121/17a, 21.03.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Zwar ist es ein Nachteil in Ihrem Vermögen, wenn für Sie eine Verbindlichkeit entsteht. Ist die Forderung des Gläubigers aber verjährt und steht fest, dass der Schuldner sie nicht bezahlen will, liegt keine Vermögensminderung mehr vor. Der Schaden fällt damit nachträglich weg.
Eine Schadenersatzforderung wird erst fällig, wenn der Schaden feststellbar ist und Sie ihn zumindest zahlenmäßig bestimmt haben. Vorher ist die Forderung noch nicht fällig.