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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch · unverändert seit 1812

ABGB § 1293

Dreyßigstes Hauptstück. Von dem Rechte des Schadensersatzes und der Genugthuung. Schade. § 1293. Schade heißt jeder Nachtheil, welcher jemanden an Vermögen, Rechten oder seiner Person zugefüget worden ist. Davon unterscheidet sich der Entgang des Gewinnes, den jemand nach dem gewöhnlichen Laufe der Dinge zu erwarten hat.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Was die Gerichte dazu entschieden haben

Nein. Sie können die Kosten für die Behebung des Mangels auch dann als Schadenersatz verlangen, wenn Sie den Mangel bereits anders beseitigt oder die Firma nie zur Verbesserung aufgefordert haben. Sie müssen die Kosten nicht vorstrecken, sind aber verpflichtet, den Schaden gering zu halten. Eine deutlich verlängerte Lebensdauer des Werks wird abgezogen.

Wie hoch der Ersatz für seelisches Leid ausfällt, hängt vor allem davon ab, wie lange und wie stark Sie gelitten haben. Zu berücksichtigen sind auch Ihre seelische Verfassung und Ihr persönliches Empfinden. Das Geld soll Ihnen die beeinträchtigte Lebensfreude ausgleichen und Ihnen zugleich das Gefühl der Verletzung nehmen.

Um zu beurteilen, ob ein Schaden entstanden ist, vergleicht man zwei Lagen: Ihre tatsächliche Lage nach dem Ereignis und jene Lage, die ohne das Ereignis bestünde. Stehen Sie tatsächlich schlechter da, liegt ein Schaden vor.

Ausgaben, die durch das Schadensereignis nutzlos geworden sind, ersetzt der Schädiger nur dann, wenn genau jene Sache beschädigt wurde, für die Sie den Aufwand gemacht haben, und Sie sie deshalb nicht verwenden können.

Als Schaden gilt jeder Zustand, der rechtlich als Nachteil zu werten ist. Das ist immer dann der Fall, wenn Ihre Lage rechtlich schlechter ist als vorher.

Schadenersatz soll Ihnen den erlittenen Nachteil ausgleichen. Er ist kein Gewinn und keine Strafe für den Schädiger. Das Haftpflichtrecht dient in erster Linie diesem Ausgleich.

Ja. Ersetzt wird nur, was Sie wirklich aufwenden mussten, etwa für einen Mietwagen oder eine Ersatzunterkunft. Für den bloßen Verlust der Möglichkeit, Ihre Sache zu benützen, bekommen Sie kein Geld. Auch die während der Reparatur weiterlaufenden Leasingraten werden nicht ersetzt.

Die gesetzlichen Verzugszinsen stehen Ihnen ohne Nachweis eines konkreten Schadens jedenfalls zu; sie sind eine Mindestpauschale. Einen darüber hinausgehenden Nachteil können Sie schon bei leichter Fahrlässigkeit verlangen, müssen ihn aber behaupten und beweisen. Ein entgangener Anlagegewinn zählt dazu, wenn Sie die Gelegenheit genützt hätten und ihr Eintreten nach den üblichen Marktverhältnissen praktisch sicher gewesen wäre.

Ja, unter Umständen. Weiß der Betreiber einer Schipiste konkret, dass die von ihm beförderten Schifahrer auch pistenähnliches freies Gelände benützen, muss er dort von ihm selbst geschaffene Gefahrenquellen absichern, etwa einen oberirdisch verlegten Zuleitungsschlauch zu einer Schneekanone. Das ist eine Nebenpflicht aus dem Vertrag mit Ihnen.

Ein Arzt schuldet Untersuchung, Aufklärung und Beratung nach den anerkannten Regeln seines Fachs. Die Untersuchung vor der Geburt soll den Eltern auch die Entscheidung über einen gesetzlich erlaubten Abbruch ermöglichen, weshalb ihre finanziellen Interessen mitgeschützt sind. Wird ein Hinweis auf eine schwere Fehlbildung übersehen und hätten sich die Eltern bei richtiger Aufklärung für einen Abbruch entschieden, haftet der Arzt für den gesamten Unterhaltsaufwand für das Kind.

Das Gesetz schützt Ihr Recht, sich ohne Benachteiligung um eine Stelle zu bewerben. Deshalb steht Ihnen bei einer Benachteiligung im Bewerbungsverfahren auch ein pauschaler Ersatz für die persönliche Beeinträchtigung zu. Damit soll verhindert werden, dass sich Betroffene wegen ihres Geschlechts, ihres Alters oder ihrer Herkunft gar nicht mehr bewerben.

Ja. Sowohl bei einem Eingriff zur Empfängnisverhütung als auch bei der Untersuchung vor der Geburt sind die finanziellen Interessen der Eltern vom Schutzzweck des Behandlungsvertrags umfasst. Wäre das Kind bei fachgerechtem Vorgehen oder ordnungsgemäßer Aufklärung nicht empfangen oder nicht geboren worden, haftet der Arzt für den Unterhaltsaufwand, unabhängig von einer Behinderung des Kindes.

Konnten Sie Ihr geleastes Fahrzeug eine Zeit lang nicht nutzen und haben Sie in dieser Zeit kein Ersatzfahrzeug angemietet, können Sie die weiterlaufenden Leasingraten vom Schädiger nicht ersetzt verlangen. Diese Raten gelten beim Finanzierungsleasing nicht als Aufwand, der ins Leere gegangen ist.

Droht ein Schaden, der sich später nicht mehr gutmachen lässt, kann das Gericht vorläufig eingreifen. Auch eine Gefährdung Ihrer Gesundheit kann ein solcher Schaden sein.

Eine Ausschreibung bindet den Auftraggeber ähnlich wie eine Belohnungszusage. Wird das beste Angebot übergangen, kann dem übergangenen Bieter ersetzt werden, was er bei ordnungsgemäßer Vergabe verdient hätte.

Auch bloße Vermögensinteressen sind geschützt, wenn Ihnen jemand den Schaden durch sittenwidriges Verhalten zugefügt hat. In diesem Fall können Sie Ersatz verlangen.

In der Regel der Eigentümer, nicht der Mieter. Wird eine gemietete Sache von jemandem beschädigt, entsteht der Schaden im Vermögen des Eigentümers, und nur er kann ihn geltend machen. Anders ist es bei Teilen der Ausstattung, deren Ausbesserung üblicherweise Sie als Mieter trifft, etwa Tapeten, Malerei oder Bodenbeläge; diesen Schaden können Sie selbst vom Verursacher verlangen.

Nein. War die Forderung ohnehin uneinbringlich, liegt kein Schaden vor. Wer den Staat wegen eines Fehlers seiner Organe in Anspruch nimmt, muss daher auch beweisen, dass er sein Geld sonst tatsächlich bekommen hätte. Der Verlust einer einbringlichen Forderung ist dagegen sehr wohl ein Schaden.

Ein Schaden kann auch darin bestehen, dass Ihr Vermögen durch das Entstehen einer Verbindlichkeit vermindert wird. Es muss aber feststehen, dass diese Verbindlichkeit nicht nur auf dem Papier besteht, sondern dass auch mit ihrer Einforderung zu rechnen ist.

Verlieren Sie als Gläubiger die Sicherheit für Ihre Forderung, entsteht Ihr Schaden schon in diesem Moment. Sie müssen nicht warten, bis endgültig feststeht, dass Sie die Forderung nicht mehr eintreiben können. Sie können vom Schädiger sofort verlangen, dass er eine gleichwertige Sicherheit beschafft.

In der Regel nicht. Nachteile, die sich nicht in Geld ausdrücken lassen, werden nur in den Fällen ersetzt, die das Gesetz ausdrücklich vorsieht. Für den bloßen vorübergehenden Verlust des Gebrauchs einer Sache oder für Eingriffe in Ihr Namens- und Persönlichkeitsrecht gibt es daher keinen Ersatz. Sie können solche Nachteile auch nicht dadurch ersatzfähig machen, dass Sie Geld aufwenden, um sie abzuwenden.

Ja. Der Schaden entsteht schon dann, wenn eine Verbindlichkeit hinzukommt, und nicht erst, wenn sie fällig wird oder Sie zahlen. Das gilt auch, wenn Sie selbst vermögenslos oder überschuldet sind, und ebenso bei einer noch nicht rechtskräftigen Abgabenschuld oder einer bestrittenen Forderung. Steht dagegen fest, dass die Forderung verjährt ist und nicht mehr gezahlt wird, liegt keine Vermögensminderung mehr vor.

Ja. Der Schaden entsteht bereits mit der nicht geschuldeten Zahlung, wenn der Empfänger nicht bereit oder nicht in der Lage ist, das Geld zurückzuzahlen. Sie müssen nicht abwarten, bis die Rückforderung endgültig uneinbringlich ist. Eine Geldforderung ist eben etwas anderes als der Besitz eines Geldbetrags; dass jemand ausnahmsweise sofort zurückzahlen könnte, muss der Schädiger beweisen.

Nein. Zwar ist es ein Nachteil in Ihrem Vermögen, wenn für Sie eine Verbindlichkeit entsteht. Ist die Forderung des Gläubigers aber verjährt und steht fest, dass der Schuldner sie nicht bezahlen will, liegt keine Vermögensminderung mehr vor. Der Schaden fällt damit nachträglich weg.

Ja, unter einer Bedingung. Besteht Ihr Schaden darin, dass für Sie eine Verbindlichkeit entstanden ist, geht der Anspruch grundsätzlich auf Befreiung davon. Lehnt der Schädiger den Ersatz aber ernsthaft und endgültig ab, dürfen Sie stattdessen Zahlung an sich selbst begehren.

Ja. Wurde Ihnen von einer Behörde rechtswidrig die Freiheit entzogen, haben Sie einen Ersatzanspruch gegen den Staat, ohne dass jemandem ein Verschulden nachgewiesen werden muss. Ersetzt werden nicht nur Vermögensschäden, sondern auch der seelische Schaden aus dem Freiheitsentzug.

Ein Veräußerungs- und Belastungsverbot verpflichtet zunächst nur den Vertragspartner, über die Sache nicht zu verfügen. Wer dagegen verstößt, macht sich nach den allgemeinen Regeln schadenersatzpflichtig. Erst durch die Eintragung im Grundbuch wirkt das Verbot auch gegenüber Dritten.

Verkauft oder belastet jemand eine Sache trotz eines vereinbarten Verbots, kann er Ihnen dafür Schadenersatz schulden. Ob und welcher Schaden zu ersetzen ist, richtet sich danach, welche Rechtslage das Verbot absichern sollte.

Ja. Wer sich vertraglich verpflichtet hat, eine Sache nicht zu veräußern oder zu belasten, kann auf Unterlassung geklagt werden, und zwar sowohl vom Begünstigten als auch von demjenigen, der sich das Verbot versprechen ließ. Wurde die zugesagte künftige Leistung schuldhaft vereitelt, kann Schadenersatz zugunsten des Begünstigten verlangt werden.

Der entgangene Gewinn bemisst sich danach, was Sie nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwarten gehabt hätten. Für die Prüfung des Ursachenzusammenhangs wird nur der schädigende Umstand weggedacht. Er darf nicht durch einen anderen gedachten Umstand ersetzt werden, etwa durch eine andere, sachlich gerechtfertigte Verteilung.

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