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Ab wann muss der Schädiger meinen Schaden zahlen?

günstig für Schädiger betrifft Geschädigte, Schädiger, Versicherte
Eine Schadenersatzforderung wird erst fällig, wenn der Schaden feststellbar ist und Sie ihn zumindest zahlenmäßig bestimmt haben. Vorher ist die Forderung noch nicht fällig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (47 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

Die Fälligkeit einer Schadenersatzforderung tritt erst ein, wenn der Schaden feststellbar und zumindest vom Beschädigten zahlenmäßig bestimmt worden ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023392 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 47.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Beginn der Verjährung bei unklarer Ursache

Die Verjährungsfrist für Ihren Schadenersatzanspruch beginnt erst zu laufen, wenn Sie den Zusammenhang zwischen Schaden und Ursache in vertretbarer Weise feststellen können. Solange das nicht möglich ist, läuft die Frist nicht.

günstig für Geschädigter Beginn der dreijährigen Verjährung bei Schäden

Solange noch gar kein tatsächlicher Schaden entstanden ist, läuft die dreijährige Frist nicht. Sie beginnt erst, wenn für Sie mit Sicherheit vorhersehbar wird, dass der Schaden eintreten wird.

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