Ab wann muss der Schädiger meinen Schaden zahlen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (47 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch ein Amtshaftungsanspruch wird mit seiner zahlenmäßig bestimmten Geltendmachung durch Mahnung, Klage oder Klageerweiterung fällig.OGH 1 Ob 131/22d, 14.09.2022
- Hier: Fremdwährungskredit; Die genaue Schadenshöhe ist erst zum Zeitpunkt der Endfälligkeit (oder einer allfälligen früher erfolgten Konvertierung) bezifferbar, sodass hier vor Eintritt der Verjährung eine Aufrechnungslage nicht verwirklicht war.OGH 1 Ob 190/16x, 16.03.2017
- Hier: Zur Fälligkeit einer auf fehlerhafte Beratung bei Abschluss eines Fremdwährungskreditvertrags gestützten Schadenersatzforderung.OGH 10 Ob 51/16x, 19.07.2016
- Eine Schadenersatzforderung wird erst dann fällig, wenn der Geschädigte den Schaden (zahlenmäßig bestimmt) eingemahnt hat.OGH 7 Ob 54/14p, 21.05.2014
- Der Zeitpunkt des Nachweises der Schadenshöhe ist für den Eintritt der Fälligkeit hingegen bedeutungslos.OGH 2 Ob 158/07k, 26.06.2008
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Ein Ersatzanspruch wird erst mit der zahlenmäßig bestimmten Geltendmachung durch Mahnung, Klage oder Klagserweiterung fällig, sodass Verzugszinsen auch erst ab diesem Zeitpunkt mit Erfolg gefordert werden können.OGH 1 Ob 32/94, 25.10.1994
- Verzugszinsen für Schmerzengeld ab dem Tag der Einmahnung.OGH 2 Ob 23/82, 09.02.1982
- Schaden durch Nichtanerkennung einer Abschreibung von Investitionen (§ 99 Abs 4 EStG).OGH 7 Ob 660/79, 13.09.1979
- Für den Eintritt der Fälligkeit ist es ohne Bedeutung, ob der Schaden vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde.OGH 6 Ob 703/76, 16.12.1976
- Die bloße Ausschlusserklärung im Strafverfahren ohne Angabe der ziffernmässigen Ansprüche bewirkt nicht Fälligkeit.OGH 8 Ob 244/75, 26.11.1975
- Hier: Geltendmachung eines Dachlawinenschadens gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Hauseigentümers.OGH 5 Ob 204/72, 07.11.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023392 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 47.
- OGH 6 Ob 233/24v, 28.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 88/25m, 27.11.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 99/25k, 26.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 12/24g, 25.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 133/23d, 28.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 70/23v, 24.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 18/24y, 18.03.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 135/23v, 23.10.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 2/23a, 25.04.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 131/22d, 14.09.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1334
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Verjährungsfrist für Ihren Schadenersatzanspruch beginnt erst zu laufen, wenn Sie den Zusammenhang zwischen Schaden und Ursache in vertretbarer Weise feststellen können. Solange das nicht möglich ist, läuft die Frist nicht.
Solange noch gar kein tatsächlicher Schaden entstanden ist, läuft die dreijährige Frist nicht. Sie beginnt erst, wenn für Sie mit Sicherheit vorhersehbar wird, dass der Schaden eintreten wird.